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In Zeiten der Corona-Krise müssen auch die Verfassungsorgane Bundestag und Bundesrat ihre Arbeitsweise umstellen – und sie machen dies vor dem Hintergrund der Lage erstaunlich schnell und effizient: Viele Abgeordnetenbüros organisieren sich mindestens in Teilen von zu Hause und sind dadurch arbeitsfähig. Auch die Umstellung von Arbeitsgruppen-Sitzungen auf Telefonkonferenzen trägt zur Beibehaltung der Handlungsfähigkeit bei.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Marco Buschmann, wies darauf hin, dass seine Fraktion bereits vor Monaten und unabhängig der Krise in IT-Systeme investiert hat, die die Arbeitsfähigkeit auch aus der Entfernung gewährleisten – eine Maßnahme, die sich nun auszahlen wird. Andere Fraktionen setzen bei Ihren Arbeitsgruppensitzungen auf Telefonkonferenzen und auf Fraktionssitzungen im Umlaufverfahren. Auch die Behörden und Ministerien, sofern sie nicht direkt mit der Umsetzung der Corona-Maßnahmen betraut sind, arbeiten konsequent an ihren Verfahren und Initiativen weiter.

Doch auch wenn die politischen (Arbeits-)prozesse in weiten Teilen funktionieren: insbesondere Bundestag und Bundesrat stehen kurzfristig vor großen Herausforderungen. In der nächsten Woche findet planmäßig eine Sitzungswoche statt. Am 3. April soll das Plenum des Bundesrats tagen.

In einer Sitzungswoche tummeln sich über 700 Abgeordnete, deren Mitarbeiter und die Verwaltung in und um die Gebäude des Reichstags. Gleichzeitig müssen wichtige Entscheidungen getroffen werden, um soziale, wirtschaftliche und innenpolitische Maßnahmen rund um diese Krise auf den Weg zu bringen. Wie gehen Bundestag und Bundesrat damit um? Wie können die Kontakte und Zusammentreffen auf ein Mindestmaß reduziert werden, ohne dabei die Handlungsfähigkeit der Verfassungsorgane zu einzuschränken?

Eine Sitzungswoche im Schnelldurchlauf

In den vergangenen Tagen haben sich Bundestagspräsident Schäuble und Parlamentarische Geschäftsführer auf einen Ablauf geeinigt, der diesem Spagat gerecht werden soll:

In der anstehenden Sitzungswoche sollen nur unbedingt notwendige Beschlüsse diskutiert und gefasst werden, sodass entsprechend nur die mitberatenden Ausschüsse in Fraktionsstärke besetzt anwesend sein müssen: Dazu gehören aller Voraussicht nach der Auswärtige Ausschuss, der Haushaltsausschuss, der Ausschuss für Gesundheit, der Verteidigungsausschuss und der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Die Fraktionen sollen dabei im Pairing besetzt werden, um möglichst viel Platz in den Sitzungsräumen und dem Plenarsaal zu gewährleisten. Gleichzeitig soll so die Handlungsfähigkeit des Parlamentes erhalten bleiben.

Alle Abgeordnete, die nicht Mitglieder dieser Ausschüsse sind, werden dazu aufgerufen zu Hause zu bleiben, sodass sich die Anzahl auf ca. 210 bis 250 Abgeordnete minimieren wird. Hierbei gilt das freie Mandat der Abgeordneten, die selbst über die Teilnahme entscheiden können. Die Minimierung ermöglicht eine veränderte Sitzordnung im Plenarsaal, bei der zwischen den Abgeordneten der vorgeschriebene Abstand eingehalten werden kann.

Bundesrat steht bereit

Auch die Bundesländer haben reagiert: Die Vielzahl an Notmaßnahmen müssen in großen Teilen ebenfalls den Bundesrat passieren. Um sicherzustellen, dass Hilfsmaßnahmen zügig greifen können, haben sich die Länder auf eine Vorverlegung der Plenarsitzung geeinigt: Statt am 3. April, soll die Sitzung bereits am 27. März stattfinden. Diese Maßnahme bedarf noch der Zustimmung des Bundesratspräsidenten; diese gilt aber als sicher.

Entsprechend wird auch die Agenda der Bundesratssitzung geändert: Der Haupttagesordnungspunkt wird dabei das sogenannte Corona-Paket sein, welches unter anderem Regelungen zu Insolvenzfristen und zur Grundsicherung von Selbstständigen umfassen soll. Weiterhin sollen Tagesordnungspunkte von hoher Dringlichkeit, wie beispielsweise die Dünge-Verordnung, aus der ursprünglich regulären Sitzung vom 3. April berücksichtigt werden.

Die Verfassungsorgane beweisen schnelle Handlungsfähigkeit

Das Corona-Paket wird die zentrale Aufgabe der kommenden Woche in Bundestag und Bundesrat sein und zeigt dabei exemplarisch, wie effizient die Verfassungsorgane im Krisenfall zusammenarbeiten und somit ihre hohe Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen:

Das Verfahren könnte wie folgt aussehen: Das Paket soll als Formulierungshilfe am Montag in einer außerordentlichen Sitzung des Bundeskabinetts an die Fraktionen übermittelt werden. Diese beraten am Montag respektive Dienstag und bringen das Paket „aus der Mitte des Bundestags“ ein, sodass die Beratungen in Plenum und Ausschüssen am Mittwoch stattfinden können – wenn nötig auch am Donnerstag. Daraufhin kann der Bundesrat bereits am Donnerstag in den Ausschüssen und am Freitag im Plenum darüber entscheiden.

Ein Husarenritt für ein politisches Verfahren, das lediglich in Krisenzeiten überhaupt zum Tragen kommt – führt es doch dazu, dass quasi kein Innehalten oder nur minimale Änderungen von Vorlagen möglich sind – letztere werden vermutlich der dynamischen Entwicklungen der Situation geschuldet sein. Dieser Modus sollte und wird nicht auf Dauer durchgehalten werden.

Politischer Ausblick auf den Frühling

Die Entwicklungen und die Verbreitung des Corona-Virus in den kommenden Wochen bleibt ungewiss und ist nicht abschließend einzuordnen; für die politischen Abläufe in Berlin sind die Osterferien „hilfreich“: In den Wochen um Ostern sind keine Sitzungen vorgesehen. Die bisherigen Maßnahmen gelten bis Ende der Ferien am 20. April. Erst dann soll, wenn es die Lage hergibt, wieder die nächste Sitzungswoche stattfinden.

 

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  • Article by Timm Bopp 19.3.2020
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