Nach der Bundestagswahl 2021 wird voraussichtlich zum ersten Mal seit acht Jahren keine Große Koalition regieren. Die Auswirkungen werden vielfältig sein – eine lässt sich bereits absehen: Der Gesetzgebungsprozess wird komplexer. Sehen werden wir das am Vermittlungsausschuss. Denn die Häufigkeit, mit der dieser angerufen wird, korreliert stark mit dem Koalitionstyp: Lagerkoalitionen sehen ihre Gesetzesvorhaben deutlicher häufiger im Vermittlungsausschuss.

  • Das bedeutet zum einen längere Verfahren. Im Schnitt (Median) waren es während der letzten schwarz-gelben Koalition 69 Tage mehr, wenn das Gesetz in den Vermittlungsausschuss musste.
  • Zum anderen müssen Unternehmen oder Verbände ihre Interessen an deutlich mehr politische Akteure kommunizieren. Durch die Koalitionsvielfalt der Bundesländer müssen die Anliegen parteiübergreifend mehrheitsfähig sein.
  • Die nötigen Netzwerke, um Anliegen mehrheitsfähig zu machen, müssen Unternehmen und Verbände frühzeitig aufbauen. Denn auch wenn es im Durchschnitt länger dauert: Der Rekord für Anrufung des Vermittlungsausschusses und Vorlage eines Vermittlungsvorschlags liegt bei einem Tag. Ein positiver Ausreißer ja, aber auch bei anderen Vermittlungsverfahren dauert es manchmal nur eine Woche

Die Legislaturperioden seit 1998 (14. WP) zeigen, dass der Vermittlungsausschuss immer dann besonders häufig angerufen wird, wenn sich eine Lagerkoalition (Rot-Grün; Schwarz-Gelb) im Amt befindet. Von insgesamt 1.512 Gesetzvorhaben in Zeiten von Rot-Grün oder Schwarz-Gelb mussten 218 oder 14,4% in den Vermittlungsausschuss. Von den 1.171 Gesetzvorhaben während der Großen Koalition von 2005 bis 2009 und 2013 bis 2017 musste nur 21 oder 1,8% durch den Vermittlungsausschuss.

Die generelle Dauer der Gesetzgebungsverfahren korreliert aber nicht mit den Koalitionsfarben. Vergleicht man die Verfahrensdauer der (verkündeten) Gesetze, so variiert diese im Median leicht zwischen 133 und 140 Tagen zwischen den Wahlperioden. Auch die Dauer des Vermittlungsverfahrens folgt keinem eindeutigen Muster – auch wenn Lagerkoalitionen tendenziell die längsten Vermittlungsverfahren haben.

Auch vor 1998 zeigt sich ein solches Muster, mit der Ausnahme der Wahlperioden 9 bis 11, wo die schwarz-gelbe Koalition auch überwiegend eine Mehrheit im Bundesrat hatte.


Das Muster folgt einer gewissen Logik. Wenn eine der beiden Volksparteien nicht in der Bundesregierung ist, kann sie politischen Einfluss über „ihre“ Landesregierungen ausüben. Der ist häufig größer als der ihrer jeweiligen Fraktion im Bundestag. Zudem bietet die Anrufung des Vermittlungsausschusses die Chance, sich medial zu profilieren.

Wieso tritt das Muster bei Großen Koalitionen nicht so häufig auf? Der Grund liegt im Abstimmungsverfahren des Bundesrates: Die Anrufung des Vermittlungsausschusses erfordert ein positives Votum. Gibt es Uneinigkeit zwischen den Koalitionspartnern einer Landesregierung, so muss sich diese in der Regel enthalten. Eine Enthaltung entspricht im Abstimmungsverfahren des Bundesrates aber de facto einem Nein. Da an jeder Landesregierung einer der drei Koalitionspartner CDU, CSU oder SPD beteiligt ist, kann diese das Abstimmungsverhalten im Bundesrat beeinflussen.

Diese Beeinflussung erfolgt dabei auf informellen Wegen, z.B. in Formaten der innerparteilichen Abstimmung. Wobei die Parteipolitik nicht immer die Landesinteressen schlägt. Denn der Vermittlungsausschuss wird überwiegend vom Bundesrat angerufen.

Keinen Einfluss hat die Regierungskoalition auf die „Erfolgsquote“, also wie viele Gesetze auch erfolgreich nach dem Vermittlungsausschuss verabschiedet werden. Die Werte schwanken zwischen 67% (18. WP) und 100% (16. WP). Auch das erklärt sich aus dem Abstimmungsverfahren des Bundesrates.

Wie stark wird sich dieser Effekt in der 20. Wahlperiode bemerkbar machen?

Zwei Faktoren können hier dämpfend auf die Anzahl der Vermittlungsverfahren wirken. Zum einen geht die Anzahl an zustimmungsbedürftigen Gesetzen tendenziell zurück. Das sagt zwar nicht direkt etwas darüber aus, wie häufig der Vermittlungsausschuss angerufen wird (man vergleiche hier die Werte der 15./16. Wahlperiode mit denen aus der 1. Abbildung). Aber es limitiert die absoluten Zahlen.


Zum anderen hat sich die Arbeitsweise des Bundesrates in den letzten Jahren verändert. Mein Kollege Benedikt Wunderlich hat das in seinem Blogbeitrag „Das mögliche Ende des Länder-Einmaleins“ beschrieben. Grund sind die vielfältigen Koalitionskombinationen, die eine Blockbildung erschweren und tendenziell zu einer Stärkung der Fachebene führen.

Bundesrat