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Regelmäßig möchten wir auf unserem Blog neben unserem eigenen Blick auf die Themen auch andere Perspektiven einnehmen und Externe zu Wort kommen lassen. Heute veröffentlichen wir einen Gastbeitrag von Jonas Kany, Betriebsleiter Power-to-Gas, KMW Wind to Gas Energy GmbH & Co. KG:

Die Bundesregierung hat in der Nationalen Wasserstoffstrategie klar den Fokus auf grünen Wasserstoff gelegt. Welche regulatorischen Hemmnisse für den wirtschaftlichen Betrieb von Sektorenkopplungsanlagen derzeit bestehen, berichten wir gerne aus der Praxis.

Die KMW Wind to Gas Energy GmbH & Co. KG betreibt zum Beispiel einen Anlagenpark in Brunsbüttel, der die Sektorenkopplung in die Tat umsetzt. Der Park besteht aus einem Batteriespeicher, einem Windpark und einer Power-to-Gas-Anlage mit einem gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt. Das ist die Anlagenkonstellation, die es erlaubt stromnetzdienlich grünen Wasserstoff zu erzeugen und damit die Energiewende vorantreiben. Leider kann die Sektorenkopplungsanlage ihr Potenzial noch nicht voll ausschöpfen: Bei der Stromeigennutzung des in dem Windpark erzeugten Stroms wird die EEG-Vergütung des Windparks nicht ausgezahlt. Hintergrund ist, dass der Strom nicht ins Stromnetz eingespeist wird. Durch diesen Aspekt ist für diesen Elektrolyseur sogar der Windstrom teurer als der Strom aus dem Stromnetz. Aus unserer Sicht ein falscher Anreiz. Es kommt erschwerend hinzu, dass derzeit kein Anreiz Power-to-Gas-Anlagen stromnetzdienlich zu betreiben geschaffen wird. Eine Anlagenkombination aus Power-to-Gas-Anlage und angeschlossenem Windpark ist leider aktuell noch schlechter gestellt, da auch Power-to-Gas-Anlagen ohne Anbindung an einen Windpark ebenfalls eine Netzentgeltbefreiung genießen. So wird der Fehlanreiz geschaffen, dass aufgrund der Standorte der Anlagen Strom nur über das Netz der allgemeinen Versorgung an die Elektrolyseure gelangt, der bestenfalls bilanziell grün ist.

Betrachtet man die Absatzseite des grünen Wasserstoffs existiert auch hier Verbesserungspotential: Zwar ist es schon momentan möglich den Wasserstoff in das Erdgasnetz einzuspeisen, allerdings ist die Beimischquote derzeit noch sehr gering. Andererseits kann der Wasserstoff auch als Kraftstoff in Brennstoffzellen verwendet werden. Allerdings zählt der grüne Wasserstoff derzeit noch nicht als regenerativer Kraftstoff, wodurch etwa Zusatzerlöse aus dem THG-Quotenhandel, die die Wirtschaftlichkeit verbessern würden, nicht gegeben sind. Und dies, obwohl mit der vorhandenen Anlagenkonstellation zweifelsfrei CO2-freier Kraftstoff produziert werden kann.
Ein positives Beispiel für die richtige Gestaltung der Regularien ist das Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende (SINTEG), innerhalb dessen auch das vorgestellte Projekt gefördert wurde: Neben einer Investitionsförderung wurden Rahmenbedingungen für einen kostendeckenden Betrieb geschaffen. Beispielsweise wird etwa die Stromnetzdienlichkeit der Sektorenkopplungsanlage möglich, da Abregelungen des Windparks aufgrund Einspeisemanagementmaßnahmen durch den Elektrolyseur aufgefangen werden können. Außerdem wird dieser Betrieb durch eine reduzierte EEG-Umlage auf den im Elektrolyseur verbrauchten Windstrom erleichtert. Die Formulierungshilfe des Bundeswirtschaftsministeriums für eine EEG-Änderung über eine Befreiung von der EEG-Umlage für grünen Wasserstoff über eine Ausgleichsregelung ist zudem ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Damit die Sektorenkopplung auch in der Realität die Energiewende mit vorantreiben kann, ist die Politik in der Verantwortung: Sie muss die Regularien für Elektrolyseure, die mit Strom aus Erneuerbaren Energie betrieben werden, um Anreize zu schaffen und Fehlanreize zu vermeiden. Wichtige Hebel sind außerdem die Erhöhung der Beimischquote von grünem Wasserstoff in das Erdgasnetz und die Anerkennung von grünem Wasserstoff als regenerativer Wasserstoff.