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Am Mittwoch beginnt die Umweltministerkonferenz (UMK) per Videokonferenz. In der vergangenen Woche kamen die Energieminister der Bundesländer bereits digital beim Energieministertreffen zusammen und trafen Beschlüsse zur Wasserstoffregulierung, zu Stromerhaltungszonen und zur Finanzierung der Energiewende.

Doch warum hat das Energieministertreffen formal gesehen bisher einen geringeren Stellenwert im Gegensatz zur Umweltministerkonferenz und welche Unterschiede ergeben sich für die Public-Policy-Arbeit?

  • Formalisierte Prozesse genießen zunächst einen höheren Stellenwert.
  • Allerdings können auch weniger etablierte Fachministertreffen gemeinsame Beschlüsse treffen. Beschlüsse von Fachministertreffen haben ähnlich wie die der Fachministerkonferenzen keinen rechtlich bindenden Charakter.
  • Dennoch spielen die Konferenzen und Treffen eine wichtige Rolle für die Länderkoordinierung zum Beispiel beim Vollzug von Gesetzen und sollten daher auch in den Blick einer Lobbystrategie genommen werden.

Gerade vor dem Hintergrund, dass sieben (Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) der 17 Mitglieder der Umweltministerkonferenz auch an den Energieministertreffen teilnehmen, lohnt zunächst ein kleiner Überblick über die UMK.

Die erste UMK fand am 5. Oktober 1972 statt. In ihrer Geschäftsordnung hat sie sich auf zwei jährliche Treffen der Umweltminister/-innen und -senatoren/-innen des Bundes und der Länder festgelegt. Der Vorsitz liegt im Moment bei der hessischen Staatsministerin, Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen), und wechselt in der Regel jährlich in alphabetischer Reihenfolge der Bundesländer. 2021 übernimmt der Umweltminister Mecklenburg-Vorpommerns, Till Backhaus (SPD), den Vorsitz. Er ist zugleich dienstältester Minister in der Runde. In der Theorie soll die Konferenz auf einen Tag beschränkt sein, Vorgespräche und ein Kamingespräch (nur im engsten Kreis) finden am Nachmittag bzw. Abend zuvor statt. Die fachliche Vorbereitung findet wie bei anderen Fachministerkonferenzen durch die Amtschefkonferenz, also auf Staatssekretärsebene statt. Beschlussfähig ist sie durch die Hälfte ihrer Mitglieder. Für die Beschlussfassung ist Einstimmigkeit der Ländervertreter erforderlich. Eine Beschlussfassung ist daher auch ohne den Bund möglich und wird dann als Beschluss „ohne Mitwirkung des Bundes“ deutlich gemacht. Zur Erarbeitung von Beschlüssen hat die Konferenz Arbeitsgemeinschaften zu den Themen gebildet. Sie decken die Chemikaliensicherheit, Klima, Energie, Mobilität – Nachhaltigkeit, Bodenschutz, Gentechnik, Abfall, Immissionsschutz, Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung und Wasser eingerichtet. Der Vorsitz liegt innerhalb der Fachebenen der Landesministerien.

Das Energieministertreffen hatte bisher viele dieser Prozesse noch nicht formalisiert. Allerdings haben die Minister in der letzten Woche einen Modus der Zusammenarbeit festgelegt. Die „Verabredungen zur Organisation der Energieministertreffen“ sind ein erster Schritt in Richtung einer Institutionalisierung, wie etwa in Form einer Geschäftsordnung. Der nächste Schritt wäre die weitere Ausarbeitung der gemeinsamen Geschäftsordnung sowie die Vorbereitung eines Beschlusses für die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK). Ihr obliegt der Beschluss über die Einrichtung einer Fachministerkonferenz.

Auch wenn die Beschlüsse einer Fachministerkonferenz und eines Fachministertreffens gleichermaßen zunächst keinen rechtlich bindenden Charakter haben, werden dort längerfristige politische Weichenstellungen und aktuelle Stellungnahmen an die Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen. Nicht zuletzt dienen die Konferenzen/Treffen den Ressortchefs zum Austausch über einen möglichst einheitlichen Gesetzesvollzug in einem Ressort. Wenn Public-Policy-Verantwortliche Einfluss auf den Vollzug von Gesetzen ausüben oder mögliche Änderungen auf dem Gesetzes- oder Verordnungsweg auf Bundesebene erreichen möchten, sollten sie daher auch die zuständigen Fachministerkonferenzen und ihre Arbeitsgruppen in den Blick ihrer Lobbystrategie nehmen.