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Gemeinsam mit dem Hamburger Tech-Unternehmen Wunder Mobility veröffentlichen wir einen monatlichen Mobility-Policy-Newsletter. Im Fokus stehen alle Fragen rund ums Thema Mobility, Regulierung und Technologie. Auf unserem Blog veröffentlichen wir nun den nächsten Artikel aus dem Newsletter:

Vergangene Woche haben die EU-Verkehrsminister virtuell getagt. Im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft von Bundesminister Andreas Scheuer (CSU) organisiert, wurde Europa an diesem Tag, zumindest virtuell, in Scheuers Heimat Passau geladen – mit Input von Passauer Politikern und Astronaut Alexander Gerst. Das Wichtigste fand jedoch hinter verschlossener Tür statt: Die Diskussion der Verkehrsminister über die nächsten Schritte und ihren Beitrag zum EU Green Deal und dem New Mobility Approach im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft. Das Ergebnis ist die sogenannte „Passau Declaration – Smart Deal for Mobility“.

Geeinigt haben sich die 31 Verkehrsminister der EU und EFTA-Staaten auf fünf wesentliche Aspekte, die für eine „nachhaltige, sichere und effiziente“ Zukunft der Mobilität in Europa sorgen sollen:

  1. Zum einen soll zukünftig der Mensch in den Mittelpunkt neuer Mobilität gestellt werden, indem der Prozess dahin partizipativer gestaltet wird. Der Austausch mit Betreibern und Mobilitätsdienstleistern soll enger und regelmäßiger stattfinden. Genauso soll Personal, insbesondere in den Kommunen, weitergebildet bzw. umgeschult werden. Es zeigt die Erkenntnis, Kommunen in den Wandel mitzunehmen, um den Anforderungen moderner Mobilität gerecht werden zu können.
  2. Weiterhin wird für eine „smarte“ Infrastruktur geworben: Es wird deutlich, dass die Mobilfunkversorgung europaweit noch unzureichend ist und mithilfe von flächendeckendem Glasfaseranschluss ausgebaut werden muss. Ebenfalls fehlt es an einer modernen Infrastruktur ausgestattet mit digitaler Sensortechnologie. Um den Einsatz digitaler Konnektivität jedoch zu ermöglichen, haben sich die Minister hier auf einen weitreichenden Ausbau geeinigt.
  3. Gleichzeitig lag der Fokus auf der Automatisierung aller Verkehrsträger. Diese soll zukünftig als Priorität behandelt und durch das Nutzen von Reallaboren und Forschungszentren zusätzlich unterstützt werden. Deutschland ist hier bereits Vorreiter und arbeitet aktuell an einem Entwurf zum Autonomen-Fahren Gesetz. Ein wichtiger Handlungsstrang wird in Zukunft jedoch besonders die Standardisierung im europäischen Binnenmarkt sein, um letztlich auch im international Raum wettbewerbsfähig zu sein.
  4. Als vierten Punkt wurde zudem beschlossen, einen europäischen „Datenraum Mobilität“ aufzubauen, um ein integriertes und multimodales Verkehrssystem zu schaffen. Bereits im Rahmen der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes wird in Deutschland ein Bereitstellen von Mobilitätsdaten diskutiert, andere Länder, wie beispielsweise Finnland haben so etwas schon umgesetzt. Ein Datenaustausch auf europäischer Ebene würde zukünftig auf Basis der Freiwilligkeit, des Vertrauens und der innovativen Zusammenarbeit stattfinden.
  5. Als letztes legen die Verkehrsminister einen Fokus darauf, Innovationen als solches im Mobilitätsbereich zu fördern. Dazu sollen neben der Bereitstellung von Finanzierungsmitteln, bspw. aus dem „Digital Europe Programme (DEP)“, auch Austauschformate und Plattformen beitragen. Die Zusammenarbeit und der Austausch von Best Practices zwischen Behörden europaweit gewinnen an Beachtung und Relevanz für einen erfolgreichen Wandel der Mobilität.

Auch wenn diese fünf Punkte, ausgeführt mit vielen weiteren Details auf einem achtseitigen Papier, zunächst eher nach einer Absichtserklärung wirken, die keinerlei rechtlicher Bindung unterliegt, ist die „Passau Declaration“ dennoch maßgebend für kommende Schritte. Sie spiegelt die Vorabstimmung der Verkehrsminister wider und zeigt, welche Beschlüsse und Themen zukünftig mehrheitsfähig sind.

Obwohl die Initiative für Gesetzesvorhaben auf EU-Ebene letztlich von der Europäischen Kommission ausgehen muss, bildet das letzte Woche beschlossene Papier eine Art Themenkatalog, auf den die Kommission formal aufbauen kann. Es ist somit sichergestellt, dass der Rat im Verlauf eines Verfahrens, der grundsätzlich immer beteiligt ist, hierzu bereits Absprachen getroffen hat und Beschlüsse gegebenenfalls schneller verabschieden kann. Für Entscheidungsträger der Mitgliedstaaten und Mobilitätsanbieter lässt sich somit antizipieren, welche Stränge zukünftig auch auf sie zukommen werden, und gleichzeitig, auf welcher Basis sie auch für ihre Interessen einstehen können.

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