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Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurde bereits im Frühjahr erwartet. Die Legislaturperiode neigt sich dem Ende entgegen, daher hat das Bundeskabinett den Referentenentwurf zur Novellierung am heutigen Mittwoch verabschiedet. Im Gegensatz zu einem Artikelgesetz wird mit der Novelle das Gesetz nach der letzten größeren Reform 2014 fortgeschrieben. Daher können Inhalte aus anderen Gesetzen nicht „mitgeregelt“ werden. Einige der wichtigsten Punkte:

  • Aktuell gehören Smart Meter-Hersteller zu den Gewinnern. Die Herausforderung wird sein, ob dies so bleibt und der Passus, der viele Unternehmen betreffen wird, so erhalten bleibt.
  • Die Förderung für Windenergieanlagen fällt deutlich geringer aus, wenn Paragraph 51 so auch dem parlamentarischen Verfahren standhält.
  • Die Südquote wird für erheblichen Beratungsbedarf zwischen den Bundesländern sorgen.

Seit der Ressortabstimmung Ende August, hat eine Regelung zu Smart Metern Eingang in den Entwurf gefunden. Demnach müssen Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen ab einem Kilowatt Leistung mit den intelligenten Messsystemen ausstatten. Auch wenn diese Regelung Netzbetreibern hilft im Falle von Engpässen die Anlagen abzuriegeln, ist die gewählte Schwelle von einem Kilowatt so gering, dass sogar die kleinsten Anlagen davon betroffen wären. Klare Gewinner sind deshalb die Hersteller von Smart Metern, die ab 2021 großflächig Anlagen mit ihrer Technik ausstatten dürften.

Während Kritiker dieser Regelung argumentieren, sie verteure die Energiewende, gilt für die Lobby der Erneuerbaren Energien Paragraph 51 als Bremsklotz. Dieser ist eigentlich bereits seit 2014 im Erneuerbare-Energien-Gesetz zu finden. Aber erst seit letztem Jahr, in dem negative Strompreise zum Problem wurden, entfaltet der Paragraph seine Brisanz. Denn bereits ab einem Intervall von 15 Minuten negativen Strompreises an der Börse, wird die Förderung gekürzt. Das gilt für neugebaute Windenergieanlagen genauso wie für Bestandsanlagen, die seit 2016 in Betrieb sind. Betreiber und Investoren von Windenergieanlagen müssten daher durch die einbrechende Förderung auch deutliche Einschnitte in Renditen und zunehmende Planungsunsicherheiten verkraften.

Ob Betreiber von Elektrolysen als Produzenten von Wasserstoff sich künftig auch zu den Gewinnern zählen dürfen, ist noch nicht abschließend zu beurteilen. Teile der CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordern für die Produktion von grünem Wasserstoff eine Befreiung vom EEG. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert, die Abstandsregeln von Windenergieanlagen zu Flugradaranlagen und die Nachkennzeichnung festzuschreiben. Nach dem Kabinettsbeschluss ist es nach dem Struckschen Gesetz also gut möglich, dass das Gesetz auch an diesem Punkt den Bundestag nicht so verlässt, wie es eingebracht wurde.

Nachdem es das Bundeskabinettpassiert hat, steht voraussichtlich im November der Bundesrat an. Hier dürfte die sogenannte „Südquote“ für erheblichen Beratungsbedarf zwischen den Bundesländern sorgen. Die sieht vor, dass der ausgeschriebene Ausbau von 2021 bis 2023 mindestens 15 Prozent für Projekte in den Südregionen Baden-Württemberg, Bayern, dem Saarland sowie einzelnen Landkreisen in Hessen und Rheinland-Pfalz betragen soll. Die Quote soll ab 2024 auf 20 Prozent steigen.

In den kommenden zwei Monaten bis zum möglichen in Kraft treten des Gesetzes zum 1. Januar 2021 besteht für Public Policy-Verantwortliche in Unternehmen noch die Möglichkeit mit Hilfe fundierter Beratung auf die parlamentarischen Verfahren in Bundestag und Bundesrat Einfluss zu nehmen. Erst danach entscheidet sich, wer letztlich zu den Gewinnern oder zu den Verlierern der EEG-Novelle 2021 zählt.