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Mit der Auszählung der letzten Stimmen in Thüringen und dem knappen Einzug der FDP in den Landtag endet das politische Wahljahr 2019. Wir schauen auf den Urnengang und das zurückliegende Wahljahr zurück. Es lassen sich vier Thesen aus dieser Betrachtung ableiten:

  1. Bisher nicht für möglich gehaltene Koalitionen werden eine realistische Machtoption
  2. Die Landesverfassungen setzen die politischen Akteure auf unterschiedliche Weise unter Handlungszwang
  3. Die Wähler unterscheiden zwischen den verschiedenen Wahlen
  4. Die Personalisierung der Politik macht vor der Landesebene nicht halt

1. Die Reihe der „unmöglichen“ Koalitionen setzt sich fort

Nach Brandenburg und Sachsen, wo in verschiedenen Konstellationen eine „Kenia“-Koalition regieren werden, hat Thüringen die Politiker erneut vor eine schwierige Regierungsbildung gestellt. Aktuell scheinen sich drei Optionen zu bieten, um eine Mehrheit in Erfurt zu bilden. Neben einer Minderheitsregierung wäre eine Koalition aus Linken und CDU sowie R2G2 (Linke-SPD-Grüne-FDP) rechnerisch möglich und politisch nicht undenkbar. Verschiedene Konstellationen mit der AfD als Regierungspartner (z. B. AfD – CDU- FDP) sind schon vor der Wahl kategorisch ausgeschlossen worden.

 

 

Minderheitsregierungen auf Landesebene gab es schon mehrfach. Bekannteste Beispiele dürften das „Magdeburger Modell“ zwischen 1994 und 2002 in Sachsen-Anhalt sowie die Rot-Grüne Minderheitsregierung in Nordrhein-Westfalen von 2010 bis 2012 sein. R2G2 und Linke/CDU wären jeweils ein Novum in Deutschland. Es gäbe dann die zwölfte verschiedene Kombination auf Landesebene, wodurch sich das schon auflösende Konzept von A- und B-Ländern weiter relativieren dürfte. Auch die Tolerierung einer linken Minderheitsregierung mit den Stimmen von CDU/FDP wäre eine Neuerung.

Zudem darf auch die Mehrheitsfindung in solchen Konstellationen nicht unterschätzt werden. Große Koalitionen auf Bundes- sowie auf Landesebene sind mittlerweile gelernte politische Konstellationen über die Mitte hinweg. Allerdings sind die inhaltlich zu überwindenden Hürden dieses Mal deutlich größer als bisher. Zudem reichen bei den aktuell knappen Stimmverhältnissen wenige Abweichler in den jeweiligen Fraktionen, um die Wahl zum Ministerpräsidenten zu torpedieren.

2. Das weitere Verfahren – Die Uhr tickt in den Ländern unterschiedlich

Nach der stattgefundenen Wahl muss innerhalb von 30 Tagen der neugewählte Landtag zusammentreten und sich konstituieren. Damit müsste spätestens am 26. November die Konstituierung des Landtages stattfinden. Mit diesem formalen Akt endet die Amtszeit der Landesregierung. Jedoch bleibt sie solange geschäftsführend im Amt, bis ein neuer Ministerpräsident vom Landtag gewählt wurde. Im Gegensatz zur brandenburgischen oder bayerischen Landesverfassung sieht Thüringen dabei kein spätmöglichstes Datum vor. Bodo Ramelow und die bisherigen Minister würden also im Amt bleiben. Rein praktisch könnte sich daraus eine Minderheitenregierung entwickeln, die über einen längeren Zeitraum die Politik prägen könnte.

Sollte es zu einer Wahl des Ministerpräsidenten kommen, wird in den ersten beiden Wahlgängen die absolute Mehrheit benötigt. In einem folgenden dritten Wahlgang reicht auch die relative Mehrheit. So könnte eine Minderheitenregierung formell einen neuen Ministerpräsidenten wählen und sich durch die Enthaltung anderer Fraktionen tolerieren lassen.

Die dritte Lösung für diese Situation wäre die vorzeitige Auflösung des Landtages mit der Konsequenz von Neuwahlen. Eine Auflösung ließe sich mit einer Zweidrittel-Mehrheit der Landtagsabgeordneten herbeiführen. Konkret bedeutet dies, dass gegen den Willen der Linken eine solche Auflösung nur zustande kommen kann, wenn CDU, AfD, SPD, Grüne und FDP dafür stimmen würden. Vor allem bei den drei kleinen Fraktionen im Landtag (SPD, Grüne, FDP) dürfte das Interesse an vorgezogenen Neuwahlen gering sein, sind doch Verluste von Mandaten oder gar der Verlust des Fraktionsstatus‘ zu befürchten.

Es könnte also bedingt durch die vermutlich langwierige Regierungsbildung dazu kommen, dass Rot-Rot-Grün erstmal geschäftsführend im Amt bleibt und sich praktisch eine Minderheitsregierung herausbildet. Da schon im Juni dieses Jahres ein Haushalt für 2020 verabschiedet wurde, gibt es auch keinen direkten Zeitdruck. Die Linke könnte sich also Zeit nehmen, mit den verschiedenen Parteien zu sprechen und bliebe politisch trotzdem zunächst an der Macht.

3. Die Wähler unterscheiden zwischen den verschiedenen Wahlen

Die Wahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen haben gezeigt, dass Wähler durchaus zwischen den verschiedenen Wahlen und den zur Wahl stehenden Politikern unterscheiden. Legt man die Entwicklung der absoluten Stimmen bei den vergangenen drei Wahlen (Bundestagswahl 2017, Europawahl 2019, Landtagswahl 2019) nebeneinander, findet man klare Indizien dafür. So zeigt die Stimmenentwicklung eindeutig, dass bei der Bundestagswahl und Europawahl aufgrund der unterschiedlichen Wahlsysteme und des unterschiedlichen Personals eine Rolle bei der Wahlentscheidung gespielt haben.

Dies lässt sich vor allem anhand der Stimmenentwicklung von SPD und FDP nachzeichnen. Haben die Liberalen bei der Bundestagswahl noch in den drei Ländern deutlich über 5 Prozent der Stimmen geholt, waren bei den folgenden Landtagswahlen die erhaltenen Stimmen deutlich niedriger. In allen drei Landtagswahlen pendelte man um die 5-Prozent-Hürde.

Bei der SPD zeigt sich ein ähnliches Bild. Während man in Brandenburg bei der Bundestagswahl nur knapp zweitstärkste Kraft wurde konnten die Sozialdemokraten bei den Landtagswahlen mit Abstand die meisten Stimmen auf sich vereinen. Währenddessen war die SPD in Thüringen und Sachen zur Bundestagswahl 2017 deutlich stärker als bei den Wahlen zum Landtag. Diese Erkenntnis bringt uns zum vierten und letzten Punkt:

4. Auch auf Landesebene werden die Wahlen personalisierter

Bei allen drei Landtagswahlen im Herbst dieses Jahres wurden die Amtsinhaber mit klaren Mehrheiten in ihren Ämtern bestätigt. Michael Kretschmer, Dietmar Woidke und Bodo Ramelow konnten ihre ärgsten Herausforderer deutlich distanzieren. Einzig die AfD konnte mit den drei Amtsinhabern nahezu Schritt halten.

Nimmt man die vierte Landtagswahl in diesem Jahr in die Betrachtung mit auf, so verstärkt sich dieser Eindruck. In Bremen konnte der CDU-Spitzenkandidat Carsten Meyer-Heder durch eine konsequente, personalisierte Wahlkampfstrategie erstmals mehr Stimmen als die SPD erringen. Das war zum einen durch seine relative Stärke als auch die relative Schwäche von Amtsinhaber Carsten Sieling (SPD) möglich. Es lässt sich also festhalten: Die Landesfürsten sind nicht tot, sie wechseln nur die Farben.