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Sie war die Voraussetzung für das Kulturphänomen des Sommers – und feiert dieser Tage ihr erstes Jubiläum: Vor 100 Tagen ist in Deutschland die Elektronkleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft getreten. Seitdem sorgen, besonders in den Großstädten, E-Tretroller für Aufsehen. Zeit für einen ersten Rückblick auf den Regulierungsprozess.

Die meisten Menschen haben bislang noch wenig Berührungspunkte mit der neuen Form der Mobilität gehabt. Laut einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) haben erst fünf Prozent der Deutschen einen E-Tretroller genutzt. 70 Prozent der Bürger haben demnach gar kein Interesse an den Scootern. Trotzdem hat sich die deutsche Politik Anfang des Jahres umfassend mit dem Thema auseinandergesetzt. Das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI), angetrieben von Minister Andreas Scheuer (CSU), hat unter Hochdruck an einer Regulierung für das neue Verkehrsphänomen, das im Rest der Welt bereits fußgefasst hatte, gearbeitet. Beobachter des politischen Berlins hatten zeitweise das Gefühl, Regulierung von Innovationen unter dem Brennglas und im Schnelldurchlauf beobachten zu können – auch dank einer teilweise täglichen medialen Begleitung.

Erst Regeln — dann Innovation?

Viele in- und ausländische Unternehmen, ob Hersteller oder kommerzielle Verleiher, haben nur auf den Startschuss durch das Ministerium gewartet, das die Regeln für dieses neue Gefährt geben würde. Herausgekommen sind einerseits technische Anforderungen. Andererseits lässt sich die eKFV auch als Wunsch des Regulierers lesen, als Hoffnung darauf, dass sich ein umweltschonendes Fortbewegungsmittel vor allem in Innenstädten etabliert, das sich harmonisch in den Mobilitätsmix einbettet. Ob dieser Wunsch in Erfüllung gegangen ist, lässt sich nach 100 Tagen kaum bewerten. Grundlegende Fragen aber können wir schon jetzt beantworten:

Ist der jüngste Regulierungsprozess ein erfolgsversprechender staatlicher Umgang mit Innovationen? Sollte das Reglement zuerst stehen, ehe dann die Innovationen kommen? Oder können Innovationen nicht erst dann ihren eigentlichen Platz finden, wenn sie sich möglichst frei und ungestört entwickeln können?

Zwischen Experimentiergeist und Rechtssicherheit

Die Fragen sind so alt wie Regulierung selbst. Gleichwohl hat sich ihre Brisanz in den vergangenen 15 Jahren mit beinahe täglichen, digitalen Innovationen nochmals verschärft. Nicht nur gefühlt haben die USA und China Europa in vielen innovativen Bereichen bereits abgehängt. Die immer wiederkehrende Kritik: Europa ersticke mit einer überbordenden und frühen Regulierung Innovationen schon im Keim. Viele Unternehmen blicken dabei voll Neid auf die USA, die stärker dem Prinzip von Trial-and-Error folgen, Unternehmen so ermöglichen Innovationen voranzutreiben, ohne umgehende Regulierung fürchten zu müssen. Nur so könnten Innovationen Fuß fassen und etablierten Systemen wirklich Konkurrenz machen. Ist Laissez-faire für Innovation der einzige Weg, damit sie sich durchzusetzen können?

Sicherlich nicht. Nicht zuletzt die aktuellen Debatten in den USA rund um das Thema Datenschutz und Marktmacht bei den Silicon-Valley-Riesen zeigen einmal mehr die möglichen Unwägbarkeiten einer solchen Politik – für die Gesellschaft, aber auch für Unternehmen selbst. Denn ein frühzeitiger gesetzlicher Rahmen kann auch ein anderes wichtiges Bedürfnis von Unternehmen bedienen, das der Rechtssicherheit. Auch dies lässt sich am Beispiel der E-Tretroller gut nachvollziehen. Während die Markteintritte der Anbieter, die folgenden Debatten, teilweise auch Verbote der E-Tretroller in den USA und europäischen Städten wie Paris einer medialen, politischen und unternehmerischen Achterbahnfahrt glichen, zeigte sich in Deutschland ein anderes Bild: Durch die vorzeitige Regulierung klärte der Gesetzgeber Fragen der technischen Sicherheit und setzte einen gemeinsamen Rahmen grundlegender Spielregeln  – der gleichzeitig Innovation ermöglicht.

Politik nutzt öfter Experimentierklauseln

Auch in anderen Feldern probiert sich die deutsche Politik daran, aus dem gängigen Regulierungsablauf auszubrechen. Experimentierklauseln wie im Personenbeförderungsgesetz oder in der Energiebranche gehören mittlerweile zum Standardbaukasten deutscher Regulierung – auch wenn dies teilweise zu jahrelangen Provisorien und Rechtsunsicherheiten führt, zu beobachten etwa beim Glücksspielstaatsvertrag.

Umso erfreulicher sind deshalb Ansätze in Kommunen, Regionen oder Teilbranchen, die versuchen Experimentierfelder und Räume zu schaffen, die es ohne ausuferndem, gesetzlichem Regelwerk und in kleinerem Rahmen Unternehmen und Start-Ups ermöglichen, sich auszuprobieren und Innovationen voranzutreiben. Dabei bleibt es immer eine Gratwanderung zwischen frühzeitiger, kluger Regulierung – und der Gefahr Innovationen in ihren Anfängen zu unterbinden. Nur der umsichtige und frühzeitige Austausch zwischen Politik, Unternehmen und gesellschaftlichen Vertretern kann ihr zu einem ausgewogenen gesetzlichen Rahmen führen.

  • Article by Timm Bopp Deprecated: Function strftime() is deprecated in /mnt/web320/e2/23/59262923/htdocs/WordPress_02/wp-content/plugins/qtranslate-xt-3.12.1/qtranslate_date_time.php on line 145 Deprecated: Function strftime() is deprecated in /mnt/web320/e2/23/59262923/htdocs/WordPress_02/wp-content/plugins/qtranslate-xt-3.12.1/qtranslate_date_time.php on line 201 20.9.2019
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