Am 01.07.2021 ist der „Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland“ (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – kurz „GlüStV 2021“) in Kraft getreten. Er markierte einen Meilenstein: Erstmals wurden in einem der größten Glücksspielmärkte Europas ein regulierter Rahmen für die meisten Formen des Online-Glücksspiels geschaffen. Vorangegangen waren jahrelange Verhandlungen zwischen den 16 Bundesländern.

Gut ein Jahr nach Inkrafttreten des GlüStV 2021 lässt sich ein Zwischenfazit ziehen:

  1. Die Marktöffnung funktioniert, auch in der „Übergangsphase“. Mit Inkrafttreten des GlüStV 2021 wurde auch die neue Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) gegründet. Zum Start am 01.07.2021 hat sie zwar planmäßig nur einige ihrer künftigen Aufgaben übernommen. Bis zum 01.01.2023 bestehen jedoch einige Übergangszuständigkeiten fort, andere wurden neu geschaffen.

Auch in dieser neuen „Übergangsphase“ sind praktische Ergebnisse sichtbar: Im bundesweiten Erlaubnisverfahren für Veranstalter virtueller Automatenspiele wurden mittlerweile die ersten sieben Lizenzen durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt erteilt. Weitere sollen zeitnah folgen. Die Regulierung der Sportwette wird dagegen bis Jahresende vom Regierungspräsidium Darmstadt weitergeführt. Dort wird auch die Verlängerung der bestehenden Sportwettlizenzen vorbereitet und durch Abstimmung des Glücksspielkollegiums entschieden.

Im Bereich des Vollzugs zeigen sich ebenfalls die angestrebten Fortschritte: Die mit dem GlüStV 2021 neu geschaffenen Zentraldateien zur Durchsetzung des Limits und zur Vermeidung des parallelen Spiels wurden eingerichtet. Zudem befindet sich der Kompetenztransfer zur GGL im Zeitplan: Am 01.07.2022 hat sie die Zuständigkeit u.a. für Payment Blocking und IP-Blocking übernommen. Daraufhin hat sie direkt den Vollzug gegen einen Anbieter von Lotteriewetten gestartet.

  1. Die Bundesländer behalten eine entscheidende Rolle. Die neue Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) zentralisiert viele Aufgaben, insbesondere ab 01.01.2023. Sowohl in der Entscheidungsstruktur der GGL als auch bei der Regulierung ganzer Spielformen haben die Bundesländer jedoch weiterhin zentrale Kompetenzen.

Im Aufbau der GGL ist die Rolle der Länder institutionalisiert: Über den Verwaltungsrat sind sie bei all jenen Entscheidungen beteiligt, welche die grundlegende Ausrichtung der Behörde betreffen. Zudem können sie für den Vorstand verbindliche Entscheidungsrichtlinien verabschieden. Hierfür benötigt es eine Zweidrittelmehrheit im Verwaltungsrat.

Auch individuell behalten die Bundesländer entscheidende Befugnisse. Neben der Regulierung des stationären Geschäftes fällt auch die Regulierung von Online-Casinospielen in ihre Kompetenz. Etwa die Hälfte der Bundesländer haben sich bereits für eine Regulierungsform entschieden. Während Bayern oder Thüringen z.B. die Einrichtung eines staatlichen Monopols planen, wollen Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen eine begrenzte Anzahl Konzessionen an private Anbieter erteilen.

  1. Die aktuelle Ausgestaltung der Regulierung ist nicht „in Stein gemeißelt“. Der GlüStV 2021 räumt der GGL eine zentrale Rolle bei der Marktbeobachtung und Einzelentscheidungen ein. Dazu gehört u.a. die Entscheidung über die Bewettbarkeit von eSports-Ereignissen. Auch weitere neue Entwicklungen werden von der GGL erfasst und eingeordnet.

Parallel arbeiten die Bundesländer und die GGL gemeinsam an einem Zwischenbericht zur Evaluierung des Staatsvertrages. Dieser soll bis Ende 2023 vorliegen. Die Beobachtungen und Einschätzungen der Glücksspielaufsichtsbehörden werden voraussichtlich weitere Handlungsfelder identifizieren.

Zusammengefasst: Der deutsche Glücksspielmarkt bietet mittlerweile einen stabilen regulatorischen Rahmen. Mit den Vorbereitungen der weiteren Kompetenzübernahme durch die GGL wird dieser nun weiterentwickelt. Für neue Marktteilnehmende macht dies die zeitnahe und aktive Kommunikation der eigenen Prioritäten umso wichtiger – sowohl direkt bei der GGL als auch gegenüber zentralen Bundesländern.

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