Deutschland spielt als größtes und wirtschaftsstärkstes Land der Europäischen Union eine bedeutende Rolle im EU-Gesetzgebungsprozess. Doch was heißt das eigentlich? Auf welchen formellen und informellen Wegen nehmen welche deutschen Akteure Einfluss auf Planung und Ausgestaltung von EU-Gesetzen, und wie stimmen sie sich dabei ab? In diesem Artikel öffnen wir diese Black Box und erklären, welche Implikationen sich daraus für die Interessenvertretung ergeben.


Informationsbeschaffung und Vorbereitung

Die Bundesregierung ist grundsätzlich darum bemüht, die interne Willensbildung zu einer EU-Gesetzesinitiative so früh wie möglich zu beginnen. Um frühzeitig Informationen über die Pläne der Europäischen Kommission zu erhalten, nutzen deutsche Ministerialbeamt*innen ihre persönlichen Netzwerke in den Generaldirektionen der Europäischen Kommission und in den Kabinetten der Kommissar*innen zum informellen Austausch. Je politischer und sensibler der Gegenstand, desto hochrangiger sind die bereits in dieser Phase involvierten Akteure. Unterstützt werden sie dabei von der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik bei der EU in Brüssel.

Vertreter*innen der Bundesministerien nutzen außerdem Beteiligungsformate wie Expertengruppen, um sich frühzeitig mit der Kommission, anderen Mitgliedsstaaten und weiteren Interessenträger*innen über geplante Gesetzesinitiativen auszutauschen.

Willensbildung der Bundesregierung

Nach Vorlage eines Gesetzesentwurfs durch die Europäische Kommission entwickelt die Bundesregierung eine Haltung zu diesem Entwurf. Dem Prinzip der Ressortabstimmung folgend, besprechen sich dazu die Fachebenen der involvierten Bundesministerien. Dieser Prozess muss möglichst früh erfolgen, damit die deutschen Vertreter*innen in den Arbeitsgruppen des Rats der EU stets sprechfähig sind. In Gremien wie Abteilungsleiterrunden und dem Staatssekretärsausschuss für Europafragen wird die Position dann final abgestimmt. Erst danach wird die Stellungnahme Deutschlands in Form einer Weisung an die Ständige Vertretung übermittelt und im Rat vertreten.

Folgende Ressorts spielen eine entscheidende Rolle bei der Koordinierung der Position der Bundesregierung:

  • Das Bundeskanzleramt hat in den letzten Jahren de-facto immer stärker die Europapolitik an sich gezogen und nimmt bei der Koordinierung eine übergeordnete und aktive Rolle ein. Es wird sehr früh in die Ressortabstimmung involviert, sorgt bei Bedarf für eine Beschleunigung und interveniert gegebenenfalls bei der Weisungsgebung des Auswärtigen Amts an die Ständige Vertretung.
  • Das Auswärtige Amt ist unter anderem zuständig für die Ständige Vertretung Deutschlands und die Übermittlung von Weisungen.
  • Das federführende Fachministerium, dessen Geschäftsbereich die jeweilige geplante EU-Initiative betrifft, stimmt sich eng mit den anderen involvierten Ressorts und fachlich spezialisierten Mitarbeiter*innen (sog. Attachés) in der Ständigen Vertretung ab und stellt die Repräsentanten für die Ratsarbeitsgruppen, in denen jedes Detail eines Vorschlags diskutiert und verhandelt wird. Handelt es sich beispielsweise um einen Vorschlag im Umweltbereich, wird dieser im zuständigen Referat des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz bearbeitet.
  • Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erteilt ergänzend zum Auswärtigen Amt sowie dem betroffenen Fachministerium ebenfalls Weisungen an die Ständige Vertretung und übermittelt Verhandlungspositionen an die deutschen Vertreter*innen in Vorbereitungsgremien des Rates. Da das BMWK außerdem die Umsetzung von EU-Richtlinien koordiniert und überwacht, hat seine Haltung in der Willensbildung der Bundesregierung besonderes Gewicht.
  • Das Bundesministerium der Finanzen ist stets eng in die Abstimmung involviert, insbesondere wenn die EU-Gesetzesinitiative finanzielle Auswirkungen hat.

Die Rolle des Bundestags

Der Bundestag hat das grundgesetzlich verankerte Recht, in EU-Angelegenheiten mitzuwirken. Dazu darf er eine Stellungnahme zur Gesetzesinitiative abgeben, die die Bundesregierung in den Verhandlungen berücksichtigen muss. Diese Stellungnahmen haben jedoch nicht das Gewicht eines verbindlichen Mandats. Auch hat die Bundesregierung das Recht, aus wichtigen Gründen davon abzuweichen. Der Bundestag hat außerdem einen Europaausschuss, der jedoch keine zentrale Rolle spielt.

Eine in ihrer Größe in Europa einzigartige Einrichtung ist nicht zuletzt das Verbindungsbüro des Bundestags in Brüssel mit Vertreter*innen der Bundestagsverwaltung und der Fraktionen. Es fungiert als Bindeglied zwischen Bundestag und EU-Institutionen, informiert über aktuelle Entwicklungen und stellt den kontinuierlichen Austausch zwischen Bundestagsabgeordneten und EU-Entscheider*innen sicher.

Die Rolle der Bundesländer

Wie der Bundestag haben auch die Bundesländer über den Bundesrat das Recht, bei EU-Angelegenheiten mitzuwirken. Die Stellungnahme des Bundesrats muss die Bundesregierung in unterschiedlichem Ausmaß berücksichtigen, je nachdem wie stark die Interessen oder Kompetenzen der Bundesländer betroffen sind. In Formaten wie der Europaministerkonferenz und der Europakammer stimmen die Bundesländer ihre Stellungnahme ab.

Außerdem unterhalten die Bundesländer jeweils Landesvertretungen in Brüssel, welche ebenfalls als Bindeglied zwischen Landes- und EU-Ebene fungieren, die spezifischen Länderinteressen repräsentieren und mit zahlreichen beliebten Veranstaltungen Foren zum Austausch bieten. Damit steht Deutschland im europäischen Vergleich nicht allein da: Beispielsweise unterhalten auch die französischen Regionen Repräsentanzen bei der EU. Da im zentralistischen Frankreich die Regionen aber weniger Macht haben als die Bundesländer in Deutschland, sind ihre Einflussmöglichkeiten auch in Brüssel beschränkter als die der Bundesländer.

Einflussnahme über das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament bildet im Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren der EU zusammen mit dem Rat die sogenannte Ko-Legislative und ist daher ein weiterer Kanal, den deutsche Akteure neben der offiziellen Positionsvermittlung im Rat zur Positionsvertretung nutzen. Als bevölkerungsstärkster EU-Mitgliedstaat stellt Deutschland mit insgesamt 96 Vertreter*innen die höchste Anzahl an Europaabgeordneten. Insbesondere die deutschen Abgeordneten, aber auch Fraktionsvorsitzende, Ausschussvorsitzende und Berichterstatter*innen sind dabei das Ziel der Einflussnahme deutscher Ministerialbeamter, Bundestagsfraktionen und Parteifunktionäre. Einige Bundesministerien unterhalten hierfür sogar eigens Referate, ein Großteil dieser Einflussnahme findet jedoch informell statt.

Perspektiven für die Interessensvertretung

Die politischen Entscheider*innen in Deutschland agieren bei Ihrer Positionsentwicklung und -vermittlung nicht isoliert, sondern eingebettet in gesellschaftliche Interessen, die die Wähler*innen, Unternehmen, NGOs und vieler weiterer Akteure an sie herantragen. Darunter befinden sich viele Verbände und Politikberater*innen, die wie auch die Bernstein Group professionell in Berlin und Brüssel die Interessen von Unternehmen vertreten.

Neben direkter Interessensvertretung auf EU-Ebene ist die Einflussnahme auf die deutsche Position ein weiterer wirksamer Weg, die eigenen Interessen in ein EU-Gesetzgebungsverfahren einzubringen:

  • Deutschland spielt eine besonders gewichtige Rolle in der Europäischen Union aufgrund seiner Einwohnerzahl, zentralen Lage und Wirtschaftskraft.
  • Deutschland nimmt Einfluss im gesamten Gesetzgebungsprozess, schon weit vor der Veröffentlichung eines Gesetzesentwurfs, auf informellen und formellen Wegen sowie auf allen Ebenen und Institutionen.
  • Zahlreiche Akteure sind an der Positionsbildung beteiligt, daraus ergeben sich viele Anknüpfungspunkte für die Interessensvermittlung.

Dabei sind die folgenden Faktoren für eine solche Strategie der Interessensvermittlung erfolgsentscheidend:

  • Transparenz über das konkrete Gesetzgebungsverfahren und den Prozess der deutschen Ressortabstimmung;
  • Genaue Kenntnis der zentralen Stakeholder in den Bundesministerien auf Fach- und Leitungsebene, im Bundestag und gegebenenfalls Bundesländern zum jeweiligen Zeitpunkt des Verfahrens;
  • Bereitstellung von hochqualitativen, verwertbaren technisch-juristischen Informationen, basierend auf einer schlüssigen und anschlussfähigen politischen Argumentation;
  • Enge Verzahnung mit den Lobbyaktivitäten auf europäischer Ebene.

Möchten Sie gerne mehr über die Vertretung ihrer politischen und regulatorischen Interessen in Berlin und Brüssel erfahren? Wenden Sie sich gerne an unsere Public Policy-Expert*innen Dr. Raffael Hanschmann in Berlin oder Elisabeth von Reitzenstein in Brüssel.

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