Gemeinsam mit dem Hamburger Tech-Unternehmen Wunder Mobility veröffentlichen wir einen monatlichen Mobility-Policy-Newsletter. Im Fokus stehen alle Fragen rund um das Thema Mobilität, Regulierung und Technologie. Auf unserem Blog veröffentlichen wir nun den nächsten Artikel über die Möglichkeiten eines Mobilitätsdatengesetzes.


Die Ampelkoalition hat in ihrem Koalitionsvertrag von 2021 angekündigt, „ein Mobilitätsdatengesetz zu schaffen und die freie Zugänglichkeit von Verkehrsdaten sicherzustellen“.

Die Idee eines solchen Gesetzes steht bei vielen Mobilitätsverantwortlichen schon länger auf der politischen Agenda. Denn im Verkehrssektor gibt es viele Daten: ob von den Strecken mit E-Scootern in Städten, Staus, Baustellen oder auf Fernstraßen oder den Fahrten mit Bahn und Bus. Mobilitätsdaten werden ständig entweder von automatisierten Fahrzeugen oder von Sensoren an Ampeln generiert, und viele glauben, dass wir in der Lage sein sollten, diese Daten einfacher zu teilen und zu nutzen.

Was sollte ein Mobilitätsdatengesetz regeln?

Ein neues Gesetz zur Weitergabe und Nutzung von Mobilitätsdaten soll den Akteuren der Mobilitätslandschaft vor allem eines ermöglichen: die Nutzung dieser Daten zu koordinieren und Mobilitätsdienste damit effizienter zu gestalten.

Denn so viele verschiedene Datenquellen es gibt, so viele Möglichkeiten gibt es auch, sie zu nutzen. Kommunale Stadt- und Verkehrsplaner können die Daten bei der Planung neuer Projekte berücksichtigen, die Verkehrssituation sowohl ad hoc als auch langfristig genauer analysieren und Vorschriften zur Erhöhung der Verkehrssicherheit besser überwachen.

Ein Mobilitätsdatengesetz könnte Klarheit darüber schaffen, wer Daten teilen muss, und gleichzeitig Standards setzen, die den Datenaustausch einfach und einheitlich machen. Spannend wird allerdings die Frage, wo diese Daten gebündelt werden und wer Zugriff darauf hat. Werden diese Daten bei staatlichen Behörden aufbewahrt oder in die Hände privater Unternehmen gegeben?

Ein erster Ansatz, um Struktur in das Datenmeer zu bringen, war die Mobilitätsdatenverordnung, die erstmals im Oktober 2021 verabschiedet wurde. Diese basierte auf dem Personenbeförderungsgesetz, das ebenfalls 2021 novelliert wurde. Warum also braucht es ein weiteres Gesetz für die gemeinsame Nutzung von Datenmobilität?

Zum einen verpflichtet die Verordnung Unternehmen nur zur Weitergabe von Daten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes und bezieht sich dementsprechend nur auf Daten, die überwiegend aus dem öffentlichen Personennahverkehr und dem Gelegenheitsverkehr stammen. Andererseits kann eine Regulierung aber nur in einem begrenzten Rahmen Stabilität und Tiefe schaffen. Er kann daher ohne großen parlamentarischen Aufwand überarbeitet und entsprechend gelockert oder verschärft werden. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Sensibilität von Daten nicht unumstritten. Wie ernst dieses Thema ist, lässt sich daran ablesen, dass innerhalb von nur sechs Monaten nach Inkrafttreten der ursprünglichen Verordnung bereits ein Entwurf für die zweite Novelle der Mobilitätsdatenverordnung vorliegt.

Wie sieht der Weg zu einem möglichen Mobilitätsdatengesetz aus?

Die aktuelle Mobilitätsdatenverordnung soll durch ein Gesetz der aktuellen Ampelkoalition ergänzt werden. Doch obwohl das Mobilitätsdatengesetz im Koalitionsvertrag angekündigt wurde, gibt es noch keinen konkreten Fahrplan. Allerdings ist davon auszugehen, dass es nach einem ersten Referentenentwurf etwa sechs bis neun Monate dauern wird, bis das Gesetz verabschiedet ist – je nachdem, wie sehr sich die beteiligten Parteien in den Eckpunkten einig sind.

Das neue Ministerium, in dem Digital und Verkehr noch enger als bisher aneinandergereiht sind, ist prädestiniert, dieses Gesetz zu entwickeln. Es ist damit zu rechnen, dass das Projekt im für Datenpolitik zuständigen Referat von Frank Krüger bearbeitet wird, bevor die verkehrspolitischen Sprecherinnen und Sprecher die Federführung für ihre Fraktionen im Bundestag übernehmen. Für die zweite Hälfte des Gesetzgebungsverfahrens soll zudem eine Anhörung im Ausschuss anberaumt werden, bei der Verbände, Unternehmen und andere Interessenvertreter ihre Meinung vor den Abgeordneten darlegen können.

Unternehmen und Organisationen, die von einem neuen Mobilitätsdatengesetz betroffen sein könnten, sollten daher frühzeitig in den Austausch mit Entscheidungsträgern in Exekutive und Legislative treten. Denn Ziel eines solchen Gesetzes ist es, die einzelnen Datennutzungsinitiativen der letzten Jahre zu bündeln, um Stabilität und Kontinuität zu schaffen. Sobald das Gesetz einmal in Kraft ist, wird es demnach nicht mehr möglich sein, es so schnell zu ändern.

Bleiben Sie dran, um zu sehen, wie sich dieses Gesetz zur Datenmobilität entwickelt. Möchten Sie mehr über die Zukunft der Mobilität und die Richtlinien, die sie beeinflussen werden, erfahren? Besuchen Sie unseren Blog und folgen Sie uns auf LinkedIn, um Updates zu erhalten.

 

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