Gemeinsam mit dem Hamburger Tech-Unternehmen Wunder Mobility veröffentlichen wir einen monatlichen Mobility-Policy-Newsletter. Im Fokus stehen alle Fragen rund ums Thema Mobility, Regulierung und Technologie. Auf unserem Blog veröffentlichen wir nun den nächsten Artikel aus dem Newsletter:

Ein Blick auf den Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD aus 2018 zeigt mehr als 20 geplante Vorhaben im Mobilitätsbereich für die 19. Legislaturperiode. Ein Blick auf die vergangenen Monate zeigt: Die Bereiche, die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur betreffen, wurden, insbesondere im Straßenverkehr, in weiten Teilen abgearbeitet – auch wenn einige „große Brocken“ noch auf ein parlamentarisches Verfahren warten.

  • Das geplante Mobilitätsforschungsprogramm wurde im Januar 2020 verabschiedet, die Novellierung des Strassenverkehrsgesetzes Anfang des Jahres (wenn auch letztlich nur teilweise) umgesetzt, und im Frühjahr wurde ein rechtlicher Rahmen für Radwege auf Bundesstraßen geschaffen.
  • Dennoch, die größten Vorhaben dieser Legislatur sind noch offen: die Entwicklung einer Mobilitätsplattform, die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes und ein neues Gesetz zum Autonomen Fahren.

Noch 3 große Vorhaben und noch 15 Sitzungswochen

Immer mehr Unternehmen bieten, vor allem in Großstädten, verschiedene Mobilitätsformen an. Wie von der Politik gefordert, werden sie dabei immer häufiger mit dem öffentlichen Nahverkehr verknüpft. Ein großes Problem: Es gibt es nur wenige Plattformen, die diese übergreifend und auf Basis einheitlicher und offener Standards verbindet. Das wollte die Bundesregierung mit einer „digitalen Mobilitätsplattform“ ändern. Anträge der Oppositionsfraktionen hierzu aus dem vergangen Jahr sollen nun abgelehnt werden. Stattdessen will die Union einen fraktionsübergreifenden Antrag erarbeiten (Link). Demnach wird es sehr unwahrscheinlich noch in dieser Legislatur eine konkrete Initiative auf den Weg zu bringen und diese zu verabschieden.

Anders sieht es beim Autonomen Fahren-Gesetz aus: ein Blick auf den Kalender und den bisherigen Stand zeigen, dass eine Umsetzung bis zum Ende der Legislatur realistisch und auch zu erwarten ist. Auch das Personenbeförderungsgesetz, das wohl größte und lang angekündigte Vorhaben des Verkehrsministeriums, sollte bis zur nächsten Bundestagswahl novelliert sein. Die kommenden Monate werden also zwar arbeitsintensiv, gleichzeitig aber auch Erfolg bringend für die amtierende Bundesregierung.

Koalitionsvertrag als Maß einer Legislatur

Der Rückblick zeigt einmal mehr, wie maßgebend der Koalitionsvertrag die Gesetzgebung während einer Legislaturperiode beeinflusst. Im Verkehrsbereich wird deutlich, dass Vorschläge und Vereinbarungen, die zwischen den Fraktionen im Koalitionsvertrag festgehalten werden, in der Regel auch behandelt werden und eine Chance haben, in die Praxis umgesetzt zu werden.

Der Koalitionsvertrag spiegelt das Arbeitsprogramm der verschiedenen Ministerien wieder und wird letztlich als eine Art „Hausaufgabenheft“ der Bundesregierung genutzt: Nicht nur von den Koalitionsfraktionen, um die Legislaturperiode zu strukturieren, sondern auch von den Oppositionsfraktionen, um auf geplante Vorhaben zu verweisen und die Regierung an ihre eigenen Anforderungen zu erinnern.

Mit Blick auf das kommende Jahr wird es also umso wichtiger, die Bundestagswahl bereits im Voraus und schließlich auch während der Verhandlungen zum Koalitionsvertrag eng zu begleiten. Wer bestimmte Vorhaben in den kommenden Jahren umgesetzt haben möchte, sollte dafür werben, dass diese im nächsten Koalitionsvertrag wiederzufinden sind: Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass diese umgesetzt werden.

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