In knapp einem Jahr wird der Bundestag neu gewählt. Neben den aktuellen pandemiebedingten Herausforderungen bleibt eines dabei stets gleich: Wie bei jeder Bundestagswahl wird das Plenum ein neues „Gesicht“ bekommen. Durchschnittlich wechselten während der letzten fünf Wahlen 31 Prozent der Mitglieder des Bundestags nach einer Wahl. Daher gilt es für Public Policy-Experten in Verbänden, Unternehmen und Beratungen, den Prozess der Kandidatennominierung genauestens zu beobachten, um potenzielle Veränderungen frühestmöglich und genau abschätzen zu können.

Welche Fachexperten erneut im Parlament vertreten sein werden und wie sich inhaltlich für ein mögliches Engagement in Koalitionsverhandlungen vorbereitet werden kann, sollte bereits jetzt angegangen werden. Denn, Entscheidungen zur Bundestagswahl 2021 werden bereits getroffen.

Die Bundestagswahlen finden nach dem personalisierten Verhältniswahlrecht statt. Mit der Erststimme wird ein spezifischer Kandidat in einem von Deutschlands 299 Wahlkreisen gewählt, mit der Zweitstimme die Landesliste einer jeden Partei. Welche Kandidaten in den Wahlkreisen und auf den Landeslisten zur Wahl stehen, dürfen die Parteien 32 Monate nach einer Wahl und damit seit Juni 2020 geheim und parteiintern entscheiden. Aktuell werden daher die Kandidaten für die Direktmandate der Wahlkreise Deutschlands nominiert. Auf Listenparteitagen werden außerdem bis Ende des ersten Quartals 2021 die Landeslistenkandidaten der Parteien nominiert. Doch, wie wird man überhaupt Wahlkreis- oder Landeslistenkandidat zur Bundestagswahl?

Es gelten gesetzliche und innerparteiliche Rahmenbedingungen und Zeitpläne zum Aufstellungsverfahren zur Bundestagswahl. Einige Grundsätze lassen sich zusammenfassen: Generell besitzen Parteien ein Monopol bei der Kandidatenaufstellung. Denn, einem parteilosen Kandidaten innerhalb eines Wahlkreises ohne die Organisation und Infrastruktur einer Partei wird es schwer fallen sich gegen seine Konkurrenz durchzusetzen. Auch Landeslisten können nur von Parteien aufgesetzt werden. Als Teil einer Partei sieht der Ablauf wie folgt aus:

Der Weg zum Direktmandat

Paragraph 20 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) erlaubt jeder Partei einen Kreisvorschlag pro Wahlkreis einzureichen. Über diesen entscheiden die Parteimitglieder eines jeden Wahlkreises in geheimer Wahl. Jedes Parteimitglied des Wahlkreises kann kandidieren. Meist werden die Kandidaten allerdings aufgefordert. Um eine möglichst große Zahl an Erststimmen zu erreichen, werden im Wahlkreis meist regional engagierte, bekannte Persönlichkeiten nominiert. Auf die Nominierung folgend, entscheiden Kreiswahlleiter über die Zulassung der Direktkandidaten eines Wahlkreises.

Der Weg auf die Landesliste

Die gleichzeitige Bewerbung um einen Abgeordnetensitz auf der Landesliste ist nicht erforderlich, jedoch zulässig und in der Praxis gerade bei kleinen Parteien, die Wahlkreise nicht direkt gewinnen, von besonderer Bedeutung. Die Kandidaten werden auf der Mitglieder- oder Vertreterversammlung des Landesverbandes nach ihrer Vorstellung geheim gewählt. Die Wahllisten werden beim Landeswahlleiter eingereicht, der über die Zulassung der Liste entscheidet.

Aktueller Stand

Parteien in einigen Wahlkreisen haben ihre Entscheidung schon getroffen. So hat beispielsweise der Unterbezirksausschuss des Wahlkreises 045 (Gifhorn-Peine) seinen Kandidaten Hubertus Heil (SPD) mit Einstimmigkeit erneut als Kandidaten nominiert. Auch Florian Post (SPD) – Kritiker von Kanzlerkandidat Scholz – setzte sich bereits in Wahlkreis 217, München-Nord, durch. Folglich gilt es die Entwicklungen bis Feststehen aller Kandidaten und Listen genauestens zu beobachten.

Dieser Prozess der Kandidatenaufstellung mag unübersichtlich erscheinen, ist im Endeffekt jedoch mit strukturierter Analyse und Hintergrundinformationen zu durchdringen. Die Bernstein Group hilft Ihnen gerne den Überblick zu behalten, wird Ihnen entsprechende Einordnungen geben, und Sie auf die Bundestagswahl 2021 vorbereiten.

Sobald die Wahl näher rückt wird es außerdem interessant sein, Wahlprognosen genauer zu verfolgen. Hierzu haben unsere Kollegen Julian Schibberges & Dr. Florens Mayer bereits einen lesenswerten Beitrag verfasst: https://bernstein-group.com/de/2020/09/10/vorhersagen-gibt-es-nur-beim-wetter-2021/.

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