Am 18. Oktober hat sich der Bundestag in erster Lesung mit der Anpassung des deutschen Geldwäschegesetzes (GwG) befasst. Nach den Ausschussberatungen und der zweiten und dritten Lesung, die aktuell für den 15. November vorgesehen sind, muss außerdem der Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmen. Notwendig wird dieses Verfahren durch die Verpflichtung, die 5. EU-Geldwäscherichtlinie bis zum 10. Januar 2020 in nationales Recht umzusetzen. Die Novellierung des GwG ist dabei jedoch kein losgelöster oder abgeschlossener Prozess:
- Die laufende Nationale Risikoanalyse findet bereits Eingang in den Gesetzgebungsprozess
Die Nationale Risikoanalyse wird seit Dezember 2017 vom Bundesministerium der Finanzen erarbeitet. In den nächsten Wochen soll diese erste sektorübergreifende Risikoanalyse abgeschlossen werden. Einige Auszüge finden jedoch bereits Eingang in die laufende Novellierung des GwG. Prominentes Beispiel ist die Senkung der Schwelle für umfassende Identifizierungspflichten im Edelmetallsektor: diese wird von 10.000 Euro auf 2000 Euro abgesenkt.
- Die Supranationale Risikoanalyse der Europäischen Kommission zeigt: zusätzliche Sektoren rücken in den Blickpunkt
Parallel zur nationalen Gesetzgebung und Evaluierung arbeitet der Gesetzgeber auf europäischer Ebene permanent an der Überprüfung und an der Anpassung des rechtlichen Rahmens. Besonders wichtig ist die Supranationale Risikoanalyse (SNRA). Diese aktualisiert die Europäische Kommission alle zwei Jahre. In der SNRA vom Juli dieses Jahres werden die EU-Mitgliedstaaten unter anderem aufgefordert, zusätzliche Sektoren auf eine Aufnahme in den Verpflichtetenkreis zur Geldwäscheprävention zu überprüfen. Genannt sind hier Freihäfen und der Profifußball. Die Kommission kontrolliert die Umsetzung ihrer Empfehlungen. Neben der Berücksichtigung bei der nächsten SNRA werden sich diese auch direkt auf die nächste EU-Geldwäscherichtlinie auswirken, die wiederum in nationales Recht umgesetzt werden muss.
- Die europäische Ebene gewinnt an Kompetenzen und Bedeutung
Die Anhörung des designierten exekutiven Vizepräsidenten der kommenden Europäischen Kommission, Valdis Dombrovskis, hat die Bedeutung des Themas für die Kommission unterstrichen. Dombrovskis hat betont, dass die nationalen Financial Intelligence Units (FIUs) stärker kooperieren müssen. Darüber hinaus brauche es eine EU-Aufsicht, die diese Zusammenarbeit koordinieren soll. Dombrovskis schweben hier zwei Optionen vor: eine Übertragung zusätzlicher Aufsichtsbefugnisse auf eine bestehende EU-Agentur oder die Schaffung eines neuen EU-Organs. Die genaue Ausgestaltung einer solchen Übertragung wird sowohl über die Akzeptanz der Mitgliedstaaten als auch über den Effizienzgewinn in der Geldwäscheprävention entscheiden.
Diese Vielzahl parallel laufender Verfahren und regelmäßig wiederkehrender Evaluierungen – die ihrerseits neue Gesetzesänderungen auslösen können – unterstreicht die anhaltende Aktualität des Themas Geldwäscheprävention. Kriminelle suchen stets neue Wege, inkriminierte Gelder zu waschen, weshalb der politische Fokus auf einer Verschärfung bestehender Pflichten und einer Erweiterung der betrachteten Sektoren liegt.
Für Verpflichtete und potenzielle zukünftige Verpflichtete ergeben sich hieraus zwei Handlungserfordernisse:
1. Problemdruck realisieren, Konsequenzen verstehen
Der „bittere Kelch“ der Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention ist keine blanke Drohkulisse. Die Aufsichtsstruktur in Deutschland wird aktuell gestärkt, um den Vollzug effizienter zu gestalten. Insbesondere Unternehmen, die neu in den Kreis der Verpflichteten aufgenommen werden sollen oder sich Verschärfungen gegenübersehen (etwa durch die Absenkung des Schwellenwertes für umfassendere Identifizierungspflichten), müssen sich mit dem Thema Geldwäscheprävention auseinandersetzen. Erst ein Verständnis der Auswirkungen der Verpflichtungen erlaubt informierte Entscheidungen zum individuellen Handlungsbedarf.
2. Sektorspezifische Besonderheiten erklären, Lösungen anbieten
Wer sich zu Unrecht verpflichtet sieht oder große praktische Probleme durch die Anwendung der Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention sieht, muss dies aktiv gegenüber der Politik kommunizieren. Hierbei geht es nicht ausschließlich um die Realisierbarkeit der angedachten Verpflichtungen. Stattdessen sind praktische Lösungsvorschläge nötig: (zukünftig) Verpflichtete müssen dem Regulierer erklären, wie sich verhindern lässt, dass ihr Sektor für Geldwäsche missbraucht wird. Das umfasst ein klares Verständnis der Geldwäscherisiken und das eigenständige Werben für Lösungsvorschläge. Der Austausch mit Entscheidern sowie Aufsichts- und Vollzugsbehörden ist dabei auf allen politischen Ebenen wichtig: auch bei der Einrichtung einer europäischen Aufsichtsbehörde zur Geldwäscheprävention bleiben europäische und nationale Gesetzgebungsprozesse von Evaluierungen und Erfahrungen in der täglichen Praxis geleitet.