{"id":4113,"date":"2022-11-11T11:38:54","date_gmt":"2022-11-11T10:38:54","guid":{"rendered":"https:\/\/bernstein-group.com\/?p=4113"},"modified":"2022-11-11T11:38:54","modified_gmt":"2022-11-11T10:38:54","slug":"geplante-aenderungen-in-der-geschaeftsordnung-des-bundestags-bahn-frei-fuer-mehr-transparenz-effizienz-und-digitalisierung-im-gesetzgebungsverfahren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bernstein-group.com\/en\/2022\/11\/11\/geplante-aenderungen-in-der-geschaeftsordnung-des-bundestags-bahn-frei-fuer-mehr-transparenz-effizienz-und-digitalisierung-im-gesetzgebungsverfahren\/","title":{"rendered":"Geplante \u00c4nderungen in der Gesch\u00e4ftsordnung des Bundestags \u2013 Bahn frei f\u00fcr mehr Transparenz, Effizienz und Digitalisierung im Gesetzgebungsverfahren?"},"content":{"rendered":"<p class=\"qtranxs-available-languages-message qtranxs-available-languages-message-en\">Sorry, this entry is only available in <a href=\"https:\/\/bernstein-group.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4113\" class=\"qtranxs-available-language-link qtranxs-available-language-link-de\" title=\"DE\">DE<\/a>.<\/p><p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-4114 size-large\" src=\"https:\/\/bernstein-group.com\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/bild-blogbeitrag-1-1024x536.png\" alt=\"\" width=\"680\" height=\"356\" srcset=\"https:\/\/bernstein-group.com\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/bild-blogbeitrag-1-1024x536.png 1024w, https:\/\/bernstein-group.com\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/bild-blogbeitrag-1-300x157.png 300w, https:\/\/bernstein-group.com\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/bild-blogbeitrag-1-768x402.png 768w, https:\/\/bernstein-group.com\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/bild-blogbeitrag-1.png 1200w\" sizes=\"auto, (max-width: 680px) 100vw, 680px\" \/><\/p>\n<p>Die Ampel-Koalition hat im Koalitionsvertrag umfassende Reformen zu Transparenz, Digitalisierung und Effizienz im Gesetzgebungsverfahren angek\u00fcndigt.<\/p>\n<p>Mit dem Antrag der Regierungsfraktionen zur \u00c4nderung der Gesch\u00e4ftsordnung des Bundestags (\u201e<strong>GO-BT<\/strong>\u201c), die am 10. November 2022 in erster Lesung im Parlament debattiert wurde (<a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/043\/2004331.pdf\">BT-Drs.\u00a020\/4331<\/a>), sollen nun erste zentrale Punkte aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden: Beratungen in den Aussch\u00fcssen sollen durch regelm\u00e4\u00dfige \u00f6ffentliche und digitale Sitzungen, durch Ver\u00f6ffentlichungen von Ausschussunterlagen und durch klare Regeln zur Benennung von Auskunftspersonen f\u00fcr \u00f6ffentliche Anh\u00f6rungen transparenter und nachvollziehbarer f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit werden. \u00c4nderungen in Gesetzen sollen durch Synopsen verst\u00e4ndlicher werden. Schlie\u00dflich sollen Fragestunden und Regierungsbefragungen dynamischer gestaltet werden. Die \u00c4nderungen der GO-BT sollen bereits zum 1.\u00a0Januar 2023 in Kraft treten.<\/p>\n<p><strong>\u00d6ffentliche und hybride Ausschusssitzungen<\/strong><\/p>\n<p>Laut \u00c4nderungsantrag k\u00f6nnen Aussch\u00fcsse k\u00fcnftig selbst entscheiden, ob sie grunds\u00e4tzlich in \u00f6ffentlicher oder nicht \u00f6ffentlicher Sitzung tagen. Bislang sind nicht \u00f6ffentliche Sitzungen die Regel, woran sich zun\u00e4chst auch nichts \u00e4ndert: Solange sich die Aussch\u00fcsse nicht durch Beschluss aktiv f\u00fcr \u00f6ffentliche Sitzungen entscheiden, tagen sie weiterhin nicht \u00f6ffentlich.<\/p>\n<p>Keines Beschlusses bedarf es zuk\u00fcnftig dar\u00fcber, ob \u00f6ffentliche Ausschusssitzungen im Internet \u00fcbertragen werden: Dies soll zum Regelfall werden. Aber auch hier besteht keine Pflicht \u2013 wenn eine \u00dcbertragung aus technischen oder organisatorischen Gr\u00fcnden nicht m\u00f6glich ist, hat dies keine Auswirkungen auf die \u00d6ffentlichkeit der Sitzung.<\/p>\n<p>Die bislang nur bis Ende 2022 befristete M\u00f6glichkeit der Abgeordneten, auch \u00fcber elektronische Kommunikationsmittel an Sitzungen teilzunehmen und abzustimmen, soll mit dem \u00c4nderungsantrag fest in der GO-BT verankert werden. Grundregel wird jedoch weiterhin die Sitzung in physischer Pr\u00e4senz bleiben, ein Anspruch eines einzelnen Mitglieds auf Durchf\u00fchrung einer digitalen Sitzung besteht nicht.<\/p>\n<p><strong>Neue Regelungen zu Auskunftspersonen<\/strong><\/p>\n<p>Die Einladung von Bundesbediensteten als Auskunftspersonen mit Ausnahme der Bereiche von Forschung und Lehre soll zuk\u00fcnftig grunds\u00e4tzlich nicht mehr gestattet sein.<\/p>\n<p>Zudem sollen Auskunftspersonen in Anlehnung an die Regelung im Abgeordnetengesetz verpflichtetet werden, im Vorfeld ihrer Stellungnahme etwaige finanzielle Interessenvertretungen in Bezug auf den Gegenstand der Beratung offenzulegen.<\/p>\n<p>Aussch\u00fcsse sollen verpflichtet werden, mit der Tagesordnung einer Anh\u00f6rungssitzung zu ver\u00f6ffentlichen, auf Vorschlag welcher Fraktion die jeweilige Auskunftsperson eingeladen wurde.<\/p>\n<p>Der Bundesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz und die Informationsfreiheit soll besondere Beteiligungsrechte bei Gesetzesentw\u00fcrfen erhalten, die im Schwerpunkt Fragen des Datenschutzes betreffen.<\/p>\n<p><strong>Mindestanforderungen an den Inhalt eines Ausschussprotokolls<\/strong><\/p>\n<p>Die bereits existierenden Regelungen zu Ausschussprotokollen sollen hinsichtlich ihres Mindestinhalts ge\u00e4ndert werden: Zuk\u00fcnftig sind s\u00e4mtliche Ausschussdrucksachen, die Gegenstand der Beratung waren und die diesbez\u00fcglich ergangenen Beschl\u00fcsse im Protokoll zu vermerken beziehungsweise zu verlinken. Au\u00dferdem ist der wesentliche Beratungsverlauf zu dokumentieren, damit dieser sowohl bei \u00f6ffentlichen als auch bei nicht \u00f6ffentlichen Sitzungen von der \u00d6ffentlichkeit nachvollzogen werden kann. F\u00fcr nicht eingestufte (Teile der) Ausschussprotokolle gilt laut \u00c4nderungsantrag zuk\u00fcnftig grunds\u00e4tzlich eine unverz\u00fcgliche Ver\u00f6ffentlichungspflicht.<\/p>\n<p><strong>Synopse bei Gesetzes\u00e4nderungen<\/strong><\/p>\n<p>Laut \u00c4nderungsantrag soll Gesetzesentw\u00fcrfen aus der Mitte des Bundestages eine Synopse beigef\u00fcgt werden, welche den geltenden Wortlaut des Gesetzestextes sowie die beabsichtigten \u00c4nderungen mit entsprechenden Hervorhebungen gegen\u00fcberstellt. Der hierdurch erm\u00f6glichte direkte Vergleich zwischen dem geltenden und k\u00fcnftigen Wortlaut des Gesetzestextes verbessert laut Begr\u00fcndung des \u00c4nderungsantrags wesentlich die Lesbarkeit von Gesetzestexten.<\/p>\n<p><strong>\u00c4nderungen bei der Regierungsbefragung und Fragestunde<\/strong><\/p>\n<p>Schlie\u00dflich legt der \u00c4nderungsantrag einen Fokus auf die Regierungsbefragung, die von derzeit 60 auf 90 Minuten verl\u00e4ngert wird, um einen intensiven lebendigen Austausch zu erm\u00f6glichen. An der Befragung sollen zuk\u00fcnftig mindestens zwei von der Regierung vorab bestimmte Regierungsmitglieder teilnehmen, um Fragen von aktuellem Interesse zu beantworten.<\/p>\n<p>Die Dauer der Fragestunde soll von 90 Minuten auf 45 Minuten verk\u00fcrzt werden. Fragen zur m\u00fcndlichen Beantwortung werden gem\u00e4\u00df den neu gefassten Regelungen nur dann beantwortet, wenn der Fragesteller bei Aufrufen der Frage anwesend ist.<\/p>\n<p><strong>Bahn frei f\u00fcr mehr Transparenz, Effizienz und Digitalisierung im Gesetzgebungsverfahren?<\/strong><\/p>\n<p>Die geplanten \u00c4nderungen sind die erste gro\u00dfe Reform und Modernisierung der GO-BT seit 1980. Verpflichtende Mindestanforderungen an den Inhalt eines Ausschussprotokolls und neue Regelungen zu Auskunftspersonen werden der heutigen Praxis und dem Transparenzgebot gerecht.<\/p>\n<p>Bei einigen \u00c4nderungen wird es jedoch auf die jeweiligen Aussch\u00fcsse und Abgeordneten angekommen, die Neuregelungen im Gesch\u00e4ftsbetrieb auch tats\u00e4chlich umzusetzen:<\/p>\n<p>Es ist zu begr\u00fc\u00dfen, dass die Regelungen zu digitalen Ausschusssitzungen nun dauerhaft in der GO-BT verankert werden sollen. Die einzelnen Abgeordneten haben jedoch kein Recht darauf, an Ausschusssitzungen in digitaler Form teilzunehmen beziehungsweise abzustimmen. Dies muss zun\u00e4chst durch Beschluss herbeigef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>Gleiches gilt f\u00fcr \u00f6ffentliche Ausschusssitzungen \u2013 die \u00c4nderungen in der GO-BT legen einen Grundstein f\u00fcr mehr Transparenz und \u00d6ffentlichkeit, es liegt jedoch an den Aussch\u00fcssen selbst, die Sitzungen durch Beschluss zu \u00f6ffnen.<\/p>\n<p>Auch die Regelung zur Beif\u00fcgung von Synopsen bei Gesetzes\u00e4nderungen aus der Mitte des Bundestags ist nicht verpflichtend. Hinzu kommt, dass die GO-BT lediglich Gesetzesvorhaben des Bundestags regeln kann. Die \u00fcberwiegende Mehrheit an Gesetzesvorhaben und -\u00e4nderungen wird jedoch von der Bundesregierung eingebracht, wor\u00fcber die GO-BT keinen Handlungsspielraum besitzt.<\/p>\n<p>Es zeigt sich, dass es trotz umfassender Bem\u00fchungen zur Reformierung und Modernisierung der GO-BT in vielen F\u00e4llen auf den einzelnen Abgeordneten ankommen wird, sich f\u00fcr mehr Transparenz, Effizienz und Digitalisierung einzusetzen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sorry, this entry is only available in DE. Die Ampel-Koalition hat im Koalitionsvertrag umfassende Reformen zu Transparenz, Digitalisierung und Effizienz im Gesetzgebungsverfahren angek\u00fcndigt. Mit dem Antrag der Regierungsfraktionen zur \u00c4nderung der Gesch\u00e4ftsordnung des Bundestags (\u201eGO-BT\u201c), die am 10. 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