{"id":3037,"date":"2021-03-04T11:07:09","date_gmt":"2021-03-04T10:07:09","guid":{"rendered":"https:\/\/bernstein-group.com\/?p=3037"},"modified":"2021-03-04T15:12:32","modified_gmt":"2021-03-04T14:12:32","slug":"meckern-bis-der-arzt-kommt-warum-die-pauschalkritik-an-der-digitalisierung-der-gesundheitsversorgung-zu-kurz-greift","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bernstein-group.com\/en\/2021\/03\/04\/meckern-bis-der-arzt-kommt-warum-die-pauschalkritik-an-der-digitalisierung-der-gesundheitsversorgung-zu-kurz-greift\/","title":{"rendered":"Digitalisierung des Gesundheitswesen: Meckern, bis der Arzt kommt"},"content":{"rendered":"<p class=\"qtranxs-available-languages-message qtranxs-available-languages-message-en\">Sorry, this entry is only available in <a href=\"https:\/\/bernstein-group.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3037\" class=\"qtranxs-available-language-link qtranxs-available-language-link-de\" title=\"DE\">DE<\/a>.<\/p><p><\/p>\n<h3>Warum die Pauschalkritik an der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung zu kurz greift<\/h3>\n<p>Sie ist in den vergangenen Jahren schon so etwas wie ein Volkssport geworden, die Kritik an der langsamen Entwicklung der Digitalisierung im Gesundheitswesen in Deutschland. Reflexartig wird der Politik Unt\u00e4tigkeit vorgeworfen, w\u00e4hrend Leistungserbringer in anderen L\u00e4ndern offenbar schon komplett im virtuellen Raum zu arbeiten scheinen. Gerade mit Einsetzen der Corona-Pandemie wurde das ohnehin inflation\u00e4r gebrauchte Bild vom Virus als Brennglas f\u00fcr die Probleme der Gesellschaft auch gerne mit Blick auf das angeblich in der analogen Steinzeit befindliche Gesundheitswesen bem\u00fcht. Auch wenn man es den zust\u00e4ndigen Entscheidungstr\u00e4gern durchaus vorwerfen kann, dass Deutschland in vielerlei Hinsicht bei der Digitalisierung hinterherhinkt \u2013 nicht nur in der Gesundheitsversorgung \u2013 so greift die Kritik doch in ihrer Pauschalit\u00e4t zu kurz und vernachl\u00e4ssigt wichtige Entwicklungen hin zu einer digitalen Gesellschaft.<\/p>\n<p>Die h\u00e4ufig gemachte Generalabrechnung mit der digitalen Gesundheitspolitik blendet dabei nicht nur wichtige Erfolge aus, sondern verschleiert auch den Blick auf die noch offenen Baustellen. Dies tr\u00fcbt einerseits die Akzeptanz f\u00fcr die umgesetzten L\u00f6sungen und erschwert andererseits eine klare Eingrenzung des noch bestehenden regulatorischen Handlungsbedarfs. Bei aller berechtigten Kritik an der Geschwindigkeit, mit der das Thema politisch vorangetrieben wird, lohnt daher ein genauer Blick darauf, was \u00fcberhaupt kritisiert wird und in inwieweit eine Pauschalkritik zu kurz greift.<\/p>\n<p>Im Koalitionsvertrag von Anfang 2018 haben sich CDU\/CSU und SPD ambitionierte Ziele zur Digitalisierung des Gesundheitswesens gesetzt und diese auch gr\u00f6\u00dftenteils erfolgreich umgesetzt. Allein drei explizit der Digitalisierung gewidmete Gesetzgebungsvorhaben hat das Bundesgesundheitsministerium unter Jens Spahn in der auslaufenden Legislaturperiode auf den Weg gebracht. Das Digitale-Versorgung-Gesetz wurde 2019 verabschiedet und erm\u00f6glicht es unter anderem, dass \u00c4rzte digitale Gesundheitsanwendungen verschreiben und Krankenkassen diese erstatten k\u00f6nnen. Mit dem 2020 verabschiedeten Patientendatenschutzgesetz wurden wichtige Grundlagen zur Einf\u00fchrung der elektronischen Patientenakte und des E-Rezepts gelegt. Und noch vor Ende der laufenden Legislaturperiode sollen mit dem Digitale Versorgung und Pflege \u2013 Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) die bestehenden M\u00f6glichkeiten ausgebaut und sinnvoll erg\u00e4nzt werden. Am Freitag (5. M\u00e4rz) befasst sich der Bundesrat in erster Lesung mit dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung.<\/p>\n<p>Nun kann man dar\u00fcber schmunzeln, dass beim E-Rezept zu Beginn weiterhin die M\u00f6glichkeit bestehen soll, sich die Verordnung vom Arzt ausdrucken zu lassen oder dass die elektronische Patientenakte zun\u00e4chst nur mit PDF-Dateien bef\u00fcllt werden kann. Doch darf man dabei nicht vergessen, dass beide L\u00f6sungen erheblich zur Verbesserung der Versorgung und zur M\u00fcndigkeit der Patienten beitragen werden. Kinderkrankheiten hat es bislang noch bei nahezu jeder neuen Regulierung gegeben.<\/p>\n<p>Mit dem DVPMG dreht die Bundesregierung an entscheidenden Stellschrauben zur Feinjustierung der digitalen Gesundheitsversorgung. Sie f\u00fchrt digitale Pflegeanwendungen ein, die von der Pflegeversicherung erstattet werden k\u00f6nnen, baut die Telemedizin weiter aus und erweitert bestehende Regelungen bei den digitalen Gesundheitsanwendungen, der elektronischen Patientenakte und der Telematikinfrastruktur. Dennoch l\u00e4sst sich berechtigte Kritik an einzelnen Teilen des Gesetzentwurfs \u00e4u\u00dfern, etwa hinsichtlich der Leistungsbegrenzung bei Videosprechstunden oder der Nutzerfreundlichkeit der ePA. Au\u00dferdem fehlen weiterhin belastbare Regelungen zum Austausch klinischer Daten, etwa zwischen ePA und DIGAs oder zu Forschungszwecken.<\/p>\n<p>Ein tieferliegendes Problem, das in der Debatte oft ein wenig untergeht, ist der mangelhafte Ausbau digitaler Infrastruktur in Deutschland. Letztlich bringt ein optimaler regulatorischer Rahmen f\u00fcr digitale Versorgung wenig, wenn der daf\u00fcr n\u00f6tige Breitbandausbau dort stockt, wo er am dringendsten ben\u00f6tigt wird: In den Gegenden, die aufgrund ihrer Abgeschiedenheit von Telemedizin und Arzneimittelversand am meisten profitieren w\u00fcrden. Auch die nahezu dogmatische Verehrung des Datenschutzes steht dem technischen Fortschritt hierzulande nicht nur in der Gesundheitsversorgung h\u00e4ufig im Weg. Es ist durchaus beachtlich, dass die notorisch datenschutzh\u00f6rigen Deutschen die Einf\u00fchrung der Corona-Warn-App vergangenes Jahr verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig ger\u00e4uschlos begleitet haben.<\/p>\n<p>Das DVPMG ist zwar das letzte Digitalisierungsgesetz, das unter Gesundheitsminister Jens Spahn auf den Weg gebracht wurde. Die Digitalisierung wird jedoch in der kommenden Legislaturperiode eine zentrale Aufgabe der Gesundheitspolitik bleiben. Solange das Patientenwohl die ma\u00dfgebliche Leitlinie bei der Gestaltung und Umsetzung entsprechender Rahmenbedingungen bleibt, kann die Digitalisierung des Gesundheitswesens zur Erfolgsgeschichte werden. Sobald auch in der Fl\u00e4che die technischen Grundlagen bestehen, um digitale Versorgungsleistungen anbieten zu k\u00f6nnen, sollte auch die Akzeptanz steigen und die gef\u00fchlte digitale R\u00fcckst\u00e4ndigkeit abnehmen.<\/p>\n<p>\u00dcbrigens: Mit dem Gesetzentwurf zum DVPMG hat sich auch der Verband Digitale Gesundheit (VdigG) ausf\u00fchrlich auseinandergesetzt. Bernstein Health-Beraterin Lisa Schleifenlehner war ma\u00dfgeblich an der Formulierung der VdigG-Stellungnahme beteiligt. Sie finden die Stellungnahme hier: <a href=\"https:\/\/www.bundesgesundheitsministerium.de\/fileadmin\/Dateien\/3_Downloads\/Gesetze_und_Verordnungen\/Stellungnahmen_WP19\/DVPMG\/VdigG.pdf\">Stellungnahme VdigG<\/a>.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sorry, this entry is only available in DE. 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