{"id":2132,"date":"2020-03-02T15:39:06","date_gmt":"2020-03-02T14:39:06","guid":{"rendered":"https:\/\/bernstein-group.com\/?p=2132"},"modified":"2020-09-28T12:59:14","modified_gmt":"2020-09-28T10:59:14","slug":"was-staedte-aus-der-der-sondernutzung-fuer-e-scooter-lernen-koennen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bernstein-group.com\/en\/2020\/03\/02\/was-staedte-aus-der-der-sondernutzung-fuer-e-scooter-lernen-koennen\/","title":{"rendered":"Was St\u00e4dte aus der Sondernutzung f\u00fcr E-Scooter lernen k\u00f6nnen"},"content":{"rendered":"<p class=\"qtranxs-available-languages-message qtranxs-available-languages-message-en\">Sorry, this entry is only available in <a href=\"https:\/\/bernstein-group.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2132\" class=\"qtranxs-available-language-link qtranxs-available-language-link-de\" title=\"DE\">DE<\/a>.<\/p><p><strong>Gemeinsam mit dem Hamburger Tech-Unternehmen <a href=\"https:\/\/www.wundermobility.com\/\">Wunder Mobility <\/a>ver\u00f6ffentlichen wir k\u00fcnftig einen monatlichen Mobility-Policy-Newsletter. Im Fokus stehen alle Fragen rund ums Thema Mobility, Regulierung und Technologie. Einen ersten Vorgeschmack auf den Newsletter gibt es bereits jetzt auf unserem Blog, bevor die Anmeldung bald m\u00f6glich ist.<\/strong><\/p>\n<p>Hype und \u00c4rger \u00fcber E-Scooter in deutschen Innenst\u00e4dten sind saisonbedingt etwas abgek\u00fchlt, doch die Debatte \u00fcber die Zukunft urbaner Mobilit\u00e4t ist keineswegs beendet.<\/p>\n<p>Nachdem die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung im Juni zun\u00e4chst f\u00fcr erste Rahmenbedingungen und Standards sorgte, meldeten Kommunen schnell Nachbesserungsbedarf durch den Gesetzgeber an. Freiwillige Bem\u00fchungen vieler Anbieter &#8211; kontinuierlichem Austausch vor Ort, Fahrtrainings und zus\u00e4tzliche App-Hinweise &#8211; sind den meisten Kommunen letztlich nicht genug.<\/p>\n<p>Um den Forderungen der Kommunen gerecht zu werden, hatte das Bundesverkehrsministerium im November 2019 eine Novelle der Stra\u00dfenverkehrsordnung (StVO) auf den Weg gebracht, \u00fcber die Mitte Februar im Bundesrat abgestimmt wurde. Die Novelle wurde zwar angenommen, die Bestimmungen f\u00fcr E-Scooter wurden jedoch in gro\u00dfen Teilen herausgestrichen. Damit sind ma\u00dfgebliche regulative Ver\u00e4nderungen f\u00fcr E-Scooter Anbieter bundesweit zun\u00e4chst in die Ferne ger\u00fcckt. Auch Voraussetzungen f\u00fcr vereinfachte Sondernutzungsregelungen durch die Kommunen wurden damit zun\u00e4chst nicht umgesetzt.<\/p>\n<p>Ein regulatives Vers\u00e4umnis &#8211; seit wenigen Jahren nehmen die Kommunen die Steuerung der Mobilit\u00e4t innerhalb ihrer Infrastruktur mit neuem Selbstbewusstsein in die Hand. Bei den E-Scootern hat sich dieses Selbstbewusstsein von Anfang an gezeigt. Fast alle St\u00e4dte haben zum Start der elektrifizierten Roller freiwillige Vereinbarungen mit Anbietern geschlossen \u2013 Lehren aus den Schwierigkeiten mit neuem Leihfahrrad-Anbieter. Viele Vereinbarungen decken sich dabei mit dem Memorandum of Understanding (MoU), das St\u00e4dtetag, St\u00e4dte- und Gemeindebund mit den vier Anbietern Circ, Lime, Tier und Voi vereinbarten: Die Anbieter verpflichten sich freiwillig zur Kooperation mit den St\u00e4dten, dem Austausch von Daten sowie der Einhaltung von Auflagen zu Abstellorten, Anzahl und \u00d6PNV-Integration.<\/p>\n<p>Doch viele Kommunen machten schnell deutlich, dass Selbstverpflichtung nicht ausreichen w\u00fcrde und forderten Versch\u00e4rfungen: Sondernutzungsregelungen seien das unverzichtbare Instrument. Eine Sondernutzung regelt die Nutzung von \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen, Wegen und Pl\u00e4tzen, die \u00fcber den Gemeingebrauch hinausgeht. F\u00fcr die Anbieter schwebte diese Regulierung von Beginn an als \u201eDamoklesschwert\u201c \u00fcber ihren Gesch\u00e4ftsmodellen.<\/p>\n<p>Mit Sondernutzungsregelungen k\u00f6nnten endlich klare und verbindliche Regeln aufgestellt werden, so die Bef\u00fcrworter. F\u00fcr die Vermietung von E-Scootern m\u00fcssen Anbieter eine eigene Erlaubnis beantragen, alle kommunalen Vorgaben erf\u00fcllen und entsprechend festgelegte Geb\u00fchren entrichten \u2013 sonst w\u00fcrde eine Erlaubnis nicht erteilt werden. Bislang gilt eine Sondernutzung im \u00f6ffentlichen Raum beispielsweise lediglich f\u00fcr Caf\u00e9-Tische, Verkaufsst\u00e4nde oder Werbet\u00e4feln, kann aber in begr\u00fcndeten F\u00e4llen auch ausgeweitet werden. Viele Kommunen schreckten davor jedoch noch zur\u00fcck \u2013 nicht allein aufgrund rechtlicher Unklarheiten. F\u00fcr Fortbewegungsmittel, f\u00fcr deren Nutzung eigens Stra\u00dfen und Wege angelegt werden m\u00fcssen, gelten enge Grenzen um nicht mehr als Gemeingebrauch zu gelten. Zum anderen, weil daf\u00fcr in einigen Bundesl\u00e4ndern eigens das Landesstra\u00dfengesetz angepasst werden m\u00fcsste.<\/p>\n<p>Vorreiter f\u00fcr die Einf\u00fchrung einer Sondernutzungserlaubnis f\u00fcr E-Scooter ist Bremen. Hier sind Anbieter an eine befristete Sondernutzungserlaubnis gebunden, bei der sich die Stadt die Option vorbeh\u00e4lt, im begr\u00fcndeten Fall vom Sonderk\u00fcndigungsrecht Gebrauch zu machen und dem Anbieter die Erlaubnis zu entziehen.<\/p>\n<p>Der konkrete Unterschied zu anderen St\u00e4dten l\u00e4sst sich allerdings bislang kaum beurteilen. Aus zwei entscheidenden Gr\u00fcnden:<\/p>\n<ul>\n<li>Bis heute haben nur die Anbieter \u201eVoi\u201c und \u201eTier\u201c mit einer kleinen Flotte (insgesamt 400 St\u00fcck) den Betrieb in Bremen gestartet. Ein dritter Anbieter zog kurzfristig zur\u00fcck.<\/li>\n<li>Die Sondernutzungssituation: Auch wenn der Wettbewerb au\u00dferordentlich intensiv ist, ist die Geb\u00fchr f\u00fcr die h\u00e4ufig finanziell gut ausgestatteten Anbieter sehr moderat. Zudem unterscheiden sich die Auflagen zwischen Sondernutzung und MoU kaum.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Sondernutzung macht keine besonderen Auflagen, die \u00fcber das MoU hinausgehen. Beide regeln den notwendigen Zustand der E-Scooter, die permanente Erreichbarkeit \u00fcber bestimmte Kommunikationskan\u00e4le, einen geregelten Datenaustausch und Fristen f\u00fcr gegebenenfalls notwendige Umverteilungen im Stadtgebiet. Abgesehen davon, dass im Falle der Sondernutzung die Vorgaben f\u00fcr die jeweilige Stadt modifiziert und konkretisiert werden.<\/p>\n<p>Dies liegt auch an den limitierten M\u00f6glichkeiten zu Auflagen, die in Sondernutzungen festgeschrieben werden k\u00f6nnen. Anders als bei Ausschreibungen in anderen St\u00e4dten innerhalb der Europ\u00e4ischen Union kann u.a. die Anzahl der Anbieter nicht beschr\u00e4nkt werden. Auch qualitative Merkmale lassen sich nur bedingt aufnehmen.<\/p>\n<p>Deshalb stellt sich die Frage, ob Sondernutzungen \u00fcberhaupt der richtige Ansatz sind, den Umgang mit E-Scootern und zuk\u00fcnftigen Mobilit\u00e4tsformen zu steuern. Die entscheidenden Fragen der Kommunen adressieren sie nicht: Wie soll eine zuk\u00fcnftige urbane und nachhaltige Mobilit\u00e4t vor Ort gestaltet sein? Welcher Modal Split ist w\u00fcnschenswert? Wo k\u00f6nnen Anreize f\u00fcr w\u00fcnschenswerte Ver\u00e4nderungen gesetzt werden?<\/p>\n<p>E-Scooter haben, wie wenige Neuerungen der letzten Jahre, diese Fragen aufgeworfen:<\/p>\n<ul>\n<li>Sollten nur Lastenfahrr\u00e4der die E-Scooter einsammeln und ausliefern, um Diesel-betriebene Transporter zu reduzieren?<\/li>\n<li>Wie kann das First- und Last-Mile Problem effizient und nachhaltig gel\u00f6st werden?<\/li>\n<li>Kann das Parkraummanagement auf intelligente und nutzerorientierte Art und Weise auf weitere Mobilit\u00e4tsangebote neben dem Auto ausgeweitet werden?<\/li>\n<li>Wie kann der motorisierte Individualverkehr reduziert werden?<\/li>\n<\/ul>\n<p>Gerade diese Fragen kann eine Sondernutzung nicht beantworten, auf die die Kommunen jedoch Antworten finden m\u00fcssen. Dabei d\u00fcrfen sie vor allem neben allem Gestaltungswillen nicht die Akzeptanz in der Bev\u00f6lkerung au\u00dfer Acht lassen. Auch hier ist der E-Scooter beispielhaft: Nur an f\u00fcr den Nutzer wirklich wichtigen Orten, wird er sich zur relevanten Gr\u00f6\u00dfe im Modal Split entwickeln. Nur wenn Stellpl\u00e4tze f\u00fcr alle neuen Sharing-Mobilit\u00e4tsformen in ausreichender Anzahl entstehen, wird sich das Stra\u00dfenbild vom privaten Pkw wegentwickeln.<\/p>\n<p>Das neue Selbstbewusstsein der St\u00e4dte kann f\u00fcr alle Beteiligten von gro\u00dfem Vorteil sein. Die Souver\u00e4nit\u00e4t der St\u00e4dte, das Ordnungsbild und das Einwirken auf die Steuerung des eigenen Verkehrs sind der Schl\u00fcssel zum Erfolg. Die St\u00e4dte wissen selbst am besten, was Sie brauchen.<\/p>\n<p>Der Einsatz von Sondernutzungsregelungen kann ein Baustein sein, auch wenn ihre M\u00f6glichkeiten sehr beschr\u00e4nkt und nicht zukunftsorientiert einsetzbar sind. Sie k\u00f6nnen schnell dazu f\u00fchren, dass die Innovationen der Mobilit\u00e4ts-Anbieter ausgebremst werden und den St\u00e4dten selbst die Flexibilit\u00e4t verloren geht. Es braucht daher neue und gemeinsame L\u00f6sungsans\u00e4tze, um einem umfassenden Mobilit\u00e4tskonzept f\u00fcr eine Verkehrswende gerecht zu werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sorry, this entry is only available in DE.Gemeinsam mit dem Hamburger Tech-Unternehmen Wunder Mobility ver\u00f6ffentlichen wir k\u00fcnftig einen monatlichen Mobility-Policy-Newsletter. Im Fokus stehen alle Fragen rund ums Thema Mobility, Regulierung und Technologie. 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