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Gemeinsam mit dem Hamburger Tech-Unternehmen Wunder Mobility veröffentlichen wir einen monatlichen Mobility-Policy-Newsletter. Im Fokus stehen alle Fragen rund um das Thema Mobilität, Regulierung und Technologie. Auf unserem Blog veröffentlichen wir nun den nächsten Artikel:


Seit mehreren Jahren ist die Verkehrswende zum geflügelten Wort der Verkehrspolitik geworden und aus keinem Wahlprogramm mehr wegzudenken. Die Ampel-Regierung hat mit dem Koalitionsvertrag auch hohe Ansprüche formuliert und will „eine nachhaltige, effiziente, barrierefreie, intelligente, innovative und für alle bezahlbare Mobilität ermöglichen.“ Neben den finanziellen spielen auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen eine große Rolle, denn nicht allein Kommunen, sondern auch die bundesrechtlichen Vorgaben sind dafür verantwortlich, dass die Städte der Gegenwart so aussehen wie sie aussehen.  

Gesetze aus einer anderen Zeit 

So wird zu prüfen sein, ob die StVO-Novelle von 2020 ausreicht, um die Städte der Zukunft mit dem Verkehr der Zukunft gestalten zu können. Hierfür sollten insbesondere das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) näher betrachtet werden, denn als diese Vorschriften entstanden sind, war der Autoverkehr im Fokus der Politik. Für eine umfangreiche Reform des Straßenverkehrsrechts müssten die Länder auch mitziehen. Neuere Formen der Mobilität erlangen erst allmählich die gebotene Aufmerksamkeit. So ist die Diskussion um das 9-Euro Ticket eine gute Gelegenheit, sich insgesamt mit der Rolle des  Rad- , Fuß- und öffentlichen Personennahverkehrs zu beschäftigen. Denn die Gesellschaft hat mittlerweile sehr viel höhere Ansprüche an Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz. Das Ziel einer sogenannten Vision Zero, also Unfälle und Verletzungen aller Verkehrsteilnehmenden zu verhindern, sollte daher als Ziel in die StVO aufgenommen werden. Hierbei ist Zeit ein entscheidender Faktor, denn egal ob kleinere StVO Änderungen oder eine große StVG Reform, bis die Ergebnisse auf Landesebene ankommen und von Kommunen in die Praxis umgesetzt werden, wird noch viel Zeit vergehen.  

Privilegierung der schwächeren und umweltfreundlichen Verkehrsteilnehmenden 

Wenn die selbst gesteckten Klimaziele der Bundesregierung im Verkehrsbereich erreicht werden sollen, dann braucht es ein deutlicheres Umsteuern und eine Incentivierung von umweltfreundlichen und geteilten Mobilitätsformen. Ob Mikromobilität (E-Scooter, Segways etc.), Bus- und Bahnverkehr oder Rad- und Fußverkehr, sie alle brauchen mehr Platz im öffentlichen Raum. Daher sollten Kommunen rechtlich dazu verpflichtet werden, beim Erreichen bestimmter Grenzwerte (Einwohnerzahl, ÖPNV-Nutzerzahl usw.) Busspuren, Radschnellwege, Fahrradstraßen, Carsharing-Parkplätze, Ladesäulen und E-Scooter-Parkplätze einzurichten. Dafür braucht es auch die entsprechende personelle und finanzielle Ausstattung. Es sollten keine Verkehrszählungen und Unfallstatistiken mehr notwendig sein, um die Rechtmäßigkeit von Radwegen vor Gerichten zu belegen. Nur so schaffen wir eine echte Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmenden. Denn der Anspruch des StVG, alle gleich zu behandeln, wird den schwächsten und nachhaltigsten Verkehrsteilnehmenden nicht gerecht.