{"id":4034,"date":"2022-10-12T11:31:29","date_gmt":"2022-10-12T09:31:29","guid":{"rendered":"https:\/\/bernstein-group.com\/?p=4034"},"modified":"2022-10-12T11:31:29","modified_gmt":"2022-10-12T09:31:29","slug":"eine-zweite-chance-fuer-die-pannenwahl-vom-26-september-2021-wie-wuerde-das-verfahren-aussehen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bernstein-group.com\/de\/2022\/10\/12\/eine-zweite-chance-fuer-die-pannenwahl-vom-26-september-2021-wie-wuerde-das-verfahren-aussehen\/","title":{"rendered":"Eine zweite Chance f\u00fcr die Pannenwahl vom 26. September 2021? Wie w\u00fcrde das Verfahren aussehen?"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-4035 size-large\" src=\"https:\/\/bernstein-group.com\/wp-content\/uploads\/2022\/10\/221012-blogbeitrag-neuwahlen-in-berlin-canva-1024x536.png\" alt=\"\" width=\"680\" height=\"356\" \/><\/p>\n<p><strong>Ausgangslage<\/strong><\/p>\n<p>Die letzten Wahlen zum Deutschen Bundestag sowie zum Berliner Abgeordnetenhaus verliefen in der Bundeshauptstadt alles andere als reibungslos. Gr\u00fcnde hierf\u00fcr waren fehlerhafte oder fehlende W\u00e4hlerverzeichnisse, die zu geringe Anzahl der Wahlhelfer, die vor\u00fcbergehende Schlie\u00dfung von Wahllokalen und insgesamt lange Wartezeiten vor der Stimmabgabe \u2013 sofern man es trotz der Sperrungen aufgrund des am selben Tag stattfindenden Berlin-Marathons \u00fcberhaupt dorthin geschafft hatte. Angesichts der mangelhaften Umst\u00e4nde diskutieren Politik und \u00d6ffentlichkeit jetzt \u00fcber Neuwahlen. Aber was bedeutet das eigentlich?\u202fUnd wie k\u00e4men wir dahin?<\/p>\n<p><strong>Neuwahl gleich Neuwahl?\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Das Bundeswahlgesetz (BWG) unterscheidet zwischen der <strong>Neuwahl, Nachwahl und Wiederholungswahl<\/strong>. Eine Neuwahl ist die Konsequenz einer vorzeitigen Beendigung der Legislaturperiode, das hei\u00dft die Aufl\u00f6sung des Bundestages durch den Bundespr\u00e4sidenten. Das sieht das Grundgesetz (GG) in zwei F\u00e4llen vor: Wenn die Wahl des Bundeskanzlers\/der Bundeskanzlerin nicht durch die absolute Mehrheit der Abgeordneten erfolgt (Artikel 63 Absatz 4 GG) oder ein Antrag des Bundeskanzlers\/der Bundeskanzlerin, ihm oder ihr das Vertrauen auszusprechen, nicht die Unterst\u00fctzung der Mehrheit der Bundestagsmitglieder findet (Artikel 68 GG). Im Falle einer Aufl\u00f6sung des Bundestages muss eine Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen erfolgen (BWG \u00a739 Absatz 2). Wurde eine Neuwahl durchgef\u00fchrt, tritt der neue Bundestag sp\u00e4testens nach drei\u00dfig Tagen zusammen (BWG \u00a739 Absatz 2). Laut BWG entspricht eine Neuwahl einer \u201cnormalen\u201d Bundestagswahl, nur mit verk\u00fcrzten Fristen. Die Wahlberechtigten m\u00fcssen daher wie bei der regul\u00e4ren Wahl in die W\u00e4hlerverzeichnisse eingetragen werden. Auch die Briefwahl muss erneut beantragt werden.<\/p>\n<p>Eine Nachwahl findet nur dann statt, wenn in einem Wahlkreis oder Wahlbezirk die Wahl nicht durchgef\u00fchrt werden konnte oder ein Wahlkreisbewerber \u2013 nach der Zulassung des Kreiswahlvorschlages, aber noch vor der Wahl \u2013 stirbt, wie es beispielsweise 2005 in Dresden der Fall war (BWG \u00a743 Absatz 1). Im ersten Szenario soll die Nachwahl sp\u00e4testens drei Wochen, im zweiten Szenario sp\u00e4testens sechs Wochen nach der Hauptwahl stattfinden.<\/p>\n<p>Eine Neu- oder Nachwahl kann somit als Konsequenz f\u00fcr die Berliner Chaos-Wahl vom 26. September 2021 ausgeschlossen werden. F\u00fcr diese kann allerdings eine Wiederholungswahl angeordnet werden. Denn diese findet statt, wenn die Wahl im Wahlpr\u00fcfungsverfahren ganz oder teilweise f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt wird (BWG \u00a744 Absatz 1). Daf\u00fcr muss der Wahlpr\u00fcfungsausschuss eine entsprechende Empfehlung abgeben, die das Plenum des Bundestages annehmen muss.<\/p>\n<p><strong>Der Weg zur Wiederholungswahl\u00a0\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Der Wahlpr\u00fcfungsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 8. September 2022 \u00fcber die Beschlussempfehlung zum Einspruch des Bundeswahlleiters und zum Berliner Wahlgeschehen beraten. Die konkreten Beratungsergebnisse sind bis heute nicht an die \u00d6ffentlichkeit getreten. Die Abstimmung des Plenums \u00fcber die Beschlussempfehlung soll nun diesen Monat (Oktober) stattfinden, um die Ergebnisse der Beratung des Berliner Verfassungsgerichtshofs zu einer m\u00f6glichen Wiederholung der Berliner Abgeordnetenhauswahl abzuwarten.<\/p>\n<p>Das oberste Berliner Gericht kam am 28. September nun nach einer vorl\u00e4ufigen Einsch\u00e4tzung zu dem Schluss, dass die Wahlfehler mandatsrelevant waren, das hei\u00dft, Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Parlaments und die Mandatsverteilung hatten. Nur eine vollst\u00e4ndige Wiederholungswahl k\u00f6nne einen verfassungsgem\u00e4\u00dfen Zustand herstellen. Diese Einsch\u00e4tzung des Berliner Verfassungsgericht wirkt sich nun auch auf die juristische Bewertung der Bundestagswahl aus. Denn die Entscheidung \u00fcber die Wahlwiederholung des Deutschen Bundestages sollte urspr\u00fcnglich am Donnerstag, den 29. September, im Wahlpr\u00fcfungsausschuss getroffen werden, wird nun aber als Reaktion auf die Stellungnahme des Berliner Verfassungsgerichtshof vertagt.<\/p>\n<p><strong>Merkmale einer Wiederholungswahl<\/strong><\/p>\n<p>Wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung des Wahlpr\u00fcfverfahrens seit der Hauptwahl noch keine sechs Monate vergangen sind, wird eine Wahl nach denselben Vorschriften, Wahlvorschl\u00e4gen und W\u00e4hlerverzeichnissen wiederholt (BWG \u00a744 Absatz 2). Wird die Wahl vor Ablauf dieser sechs Monate nur in einzelnen Wahlbezirken wiederholt, k\u00f6nnen Wahlberechtigte an der Wahl teilnehmen, wenn sie ihren Hauptwahl-Wahlschein in den Wahlbezirken abgegeben haben, f\u00fcr die die Wahl wiederholt wird. Menschen, die seitdem aus dem Gebiet der Wiederholungswahl weggezogen sind, erhalten ihren Wahlschein auf Antrag mit G\u00fcltigkeitsvermerk f\u00fcr die Wiederholungswahl zur\u00fcck (Bundeswahlordnung (BWO) \u00a783 Absatz 4 &amp; 5).\u00a0Da nun seit der Hauptwahl bereits mehr als sechs Monate vergangen sind, k\u00f6nnen Abweichungen in Organisation und Durchf\u00fchrung durch die Entscheidung des Wahlpr\u00fcfverfahrens erwartet werden. Findet die Wiederholungswahl nur in einzelnen Wahlbezirken statt, darf die Abgrenzung dieser aber nicht ver\u00e4ndert werden (BWO \u00a783 Absatz 2). Wahlvorschl\u00e4ge k\u00f6nnen nur dann ge\u00e4ndert werden, wenn sich dies aus der Wahlpr\u00fcfungsentscheidung ergibt oder wenn ein Bewerber verstorben oder nicht mehr w\u00e4hlbar ist.<\/p>\n<p>Wahlscheine d\u00fcrfen nur von Gemeinden in dem Gebiet, in dem die Wiederholungswahl stattfindet, erteilt werden. W\u00e4hler, die seit der Hauptwahl ihr Wahlrecht verloren haben, sind im W\u00e4hlerverzeichnis zu streichen.<\/p>\n<p>Die Wiederholungswahl muss sp\u00e4testens sechzig Tage nach Rechtskraft der Entscheidung stattfinden, durch die die Hauptwahl f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt worden ist (BWG \u00a744 Absatz 3). Angenommen das Plenum verabschiedet einen Beschluss f\u00fcr eine Wiederholungswahl in einer der beiden Sitzungswochen im Oktober (KW 41 oder 42), m\u00fcsste die Wiederholungswahl nach Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung also Mitte Dezember dieses Jahres stattfinden.<\/p>\n<p>Den genauen Termin der Wiederholungswahl bestimmt der Landeswahlleiter. Dieses Amt \u00fcbernahm zum 1. Oktober 2022 Politik- und Verwaltungswissenschaftler Stephan Br\u00f6chler, der am 6. September 2022 vom Berliner Senat gew\u00e4hlt wurde. Er l\u00f6st damit Ulrike Rockmann ab, welche den Wunsch, von dem Ehrenamt abzutreten, bereits Anfang des Jahres ge\u00e4u\u00dfert hatte.<\/p>\n<p><strong>Ableitungen aus dem Verfahren<\/strong><\/p>\n<p>Welche Auswirkungen ergeben sich demnach aus einer potentiellen Wiederholungswahl des Deutschen Bundestages in Berlin?<\/p>\n<p>Laut Medienberichten steht f\u00fcr die Bundestagswahl eine partielle Neuabstimmung in 440 der insgesamt 2.257 Wahllokale Berlins zur Debatte. Betroffen davon w\u00e4ren alle zw\u00f6lf Bezirke, insbesondere Pankow, Mitte und Reinickendorf. Die Wahl bliebe aber vermutlich \u2013 mit Ausnahme von Reinickendorf \u2013 auf die Zweitstimme beschr\u00e4nkt. Dort hatte sich Monika Gr\u00fctters mit nur 1.788 Stimmen gegen den SPD-Kandidaten Torsten Einstmann durchgesetzt.\u202fDies ist somit das einzige Direktmandat, das in der Schwebe h\u00e4ngen k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Eine Wiederholungswahl des Bundestages, wie sie derzeit diskutiert wird \u2013 komprimiert auf das Bundesland Berlin und auf einzelne Wahllokale \u2013 wird allerdings kaum Auswirkungen auf die Mehrheitsverteilung im Bundestag haben, denn die Verschiebung in Zweitstimmen d\u00fcrfte nicht besonders hoch ausfallen: Bei der letzten Bundestagswahl haben knapp 1,85 Millionen Berlinerinnen und Berliner gew\u00e4hlt, davon w\u00fcrden nochmal circa 20 Prozent neu w\u00e4hlen \u2013 also rund 370.000. Das entspricht gerade einmal 0,8 Prozent der Menschen, die sich an der Bundestagswahl 2021 insgesamt beteiligt haben.<\/p>\n<p>Die Wiederholungswahl k\u00f6nnte allerdings sehr konkrete personelle Auswirkungen haben: Eine Verschiebung der Zweitstimmen k\u00f6nnte f\u00fcr einige Bundestagsabgeordnete, die \u00fcber die Landeslisten ihrer Parteien gew\u00e4hlt wurden, das Ende ihrer Amtszeit bedeuten. Neueste Wahlumfragen machen einen Stimmungsumschwung zur vergangenen Wahl bereits deutlich: B\u00fcndnis 90\/ Die Gr\u00fcnen und CDU\/CSU gewinnen an Zustimmungswerten zulasten der SPD und FDP. Welche Abgeordnete um ihr Mandat bangen m\u00fcssten, l\u00e4sst sich aber erst genau absch\u00e4tzen, wenn das Ausma\u00df der Wiederholungswahl durch den Wahlpr\u00fcfungsausschuss festgelegt ist.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ausgangslage Die letzten Wahlen zum Deutschen Bundestag sowie zum Berliner Abgeordnetenhaus verliefen in der Bundeshauptstadt alles andere als reibungslos. Gr\u00fcnde hierf\u00fcr waren fehlerhafte oder fehlende W\u00e4hlerverzeichnisse, die zu geringe Anzahl der Wahlhelfer, die vor\u00fcbergehende Schlie\u00dfung von Wahllokalen und insgesamt lange&#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":19,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"inline_featured_image":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-4034","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uncategorized"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/bernstein-group.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4034","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/bernstein-group.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/bernstein-group.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/bernstein-group.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/19"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/bernstein-group.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4034"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/bernstein-group.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4034\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4037,"href":"https:\/\/bernstein-group.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4034\/revisions\/4037"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/bernstein-group.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4034"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/bernstein-group.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4034"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/bernstein-group.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4034"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}