{"id":3985,"date":"2022-08-11T17:05:06","date_gmt":"2022-08-11T15:05:06","guid":{"rendered":"https:\/\/bernstein-group.com\/?p=3985"},"modified":"2022-09-27T14:04:47","modified_gmt":"2022-09-27T12:04:47","slug":"new-impulses-for-consumer-and-home-electronics-the-right-to-repair-in-focus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bernstein-group.com\/de\/2022\/08\/11\/new-impulses-for-consumer-and-home-electronics-the-right-to-repair-in-focus\/","title":{"rendered":"Neue Impulse f\u00fcr Consumer und Home Electronics: Das Recht auf Reparatur im Fokus"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-3987 size-large\" src=\"https:\/\/bernstein-group.com\/wp-content\/uploads\/2022\/08\/consumer-electronics-3-1024x536.png\" alt=\"\" width=\"680\" height=\"356\" srcset=\"https:\/\/bernstein-group.com\/wp-content\/uploads\/2022\/08\/consumer-electronics-3-1024x536.png 1024w, https:\/\/bernstein-group.com\/wp-content\/uploads\/2022\/08\/consumer-electronics-3-300x157.png 300w, https:\/\/bernstein-group.com\/wp-content\/uploads\/2022\/08\/consumer-electronics-3-768x402.png 768w, https:\/\/bernstein-group.com\/wp-content\/uploads\/2022\/08\/consumer-electronics-3.png 1200w\" sizes=\"auto, (max-width: 680px) 100vw, 680px\" \/><\/p>\n<p>Die Europ\u00e4ische Kommission n\u00e4hert sich ihren ehrgeizigen Klimazielen mit gro\u00dfen Schritten und hat im Rahmen ihres <strong>Aktionsplans f\u00fcr die Kreislaufwirtschaft<\/strong> ein neues Paket mit Regulierungsma\u00dfnahmen auf den Weg gebracht. Der Aktionsplan ist ein wesentlicher Bestandteil des <strong>EU Green Deals<\/strong>. Viele Ma\u00dfnahmen des Aktionsplans visieren den Sektor der Consumer und Home Electronics an. Das Paket, das urspr\u00fcnglich unter dem Titel Initiative f\u00fcr Kreislaufwirtschaft im Elektro- und Elektroniksektor geplant war, wurde nun in mehrere Teilma\u00dfnahmen aufgeteilt, die im Laufe des Jahres 2022 sukzessive ver\u00f6ffentlicht werden. Dazu geh\u00f6ren unter anderem das <strong>Recht auf Reparatur<\/strong> von physischen Produkten und Software-Updates sowie &#8222;Neue Designanforderungen und Verbraucherrechte f\u00fcr Elektronik&#8220; und mehr. \u00c4hnlich zu der EU-Strategie f\u00fcr nachhaltige Textilien (mehr dazu auf unserem Blog) wird auch hier die <strong>\u00d6kodesign-Verordnung f\u00fcr nachhaltige Produkte<\/strong> das wichtigste Durchsetzungsinstrument sein.<\/p>\n<p><strong>Das Problem der Consumer und Home Electronics <\/strong><\/p>\n<p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat Elektro- und Elektronikger\u00e4te als einen der Priorit\u00e4tssektoren in ihrem Aktionsplan f\u00fcr die Kreislaufwirtschaft im Jahr 2020 festgelegt. Sch\u00e4tzungen zufolge werden weniger als 40 % der Elektronikabf\u00e4lle in der EU recycelt. Dar\u00fcber hinaus z\u00e4hlt die Elektro- und Elektronikbranche zu einer der Industrien, mit der am st\u00e4rksten wachsenden Menge an Abfall in der EU, mit einer j\u00e4hrlichen Wachstumsrate von 2 %. Gleichzeitig wird erwartet, dass die Produktion und der Verkauf von Smartphones zwischen 2020 und 2025 um 28 % zunehmen werden.<\/p>\n<p><strong>Die<\/strong><strong> aktuelle Regelungslage f\u00fcr Consumer und Home Electronics in der EU<\/strong><\/p>\n<p>Derzeit werden Consumer und Home Electronics in der EU durch eine Vielzahl politischer Instrumente reguliert, darunter Rechtsvorschriften zur allgemeinen Produktsicherheit, sektorspezifische Regelungen sowie Bestimmungen zum Verbraucherschutz. Dieser grundlegende Rahmen wird durch eine Reihe weiterer Regelungsmechanismen erg\u00e4nzt, wie zum Beispiel den Kennzeichnungsvorschriften und weiteren europ\u00e4ischen Normen.<\/p>\n<p>Gro\u00dfe Teile der Gesetzgebung, die Consumer und Home Electronics in der EU betreffen, unterliegen den soeben erw\u00e4hnten allgemeinen Rechtsvorschriften zur Produktsicherheit und zum Verbraucherschutz. Diese sollen einen breiten Rahmen f\u00fcr alle Produktkategorien bieten. Dazu geh\u00f6ren:<\/p>\n<ul>\n<li>Die <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/ALL\/?uri=celex%3A32009L0125\"><strong>Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens f\u00fcr die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte<\/strong><\/a> ist der Vorg\u00e4nger der bereits erw\u00e4hnten \u00d6kodesign-Verordnung \u00fcber die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte, die inzwischen zu einer wirksamen Verordnung geworden ist, deren Geltungsbereich erheblich erweitert wurde.<\/li>\n<li>Die <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/ALL\/?uri=CELEX%3A32001L0095\"><strong>Richtlinie \u00fcber die allgemeine Produktsicherheit<\/strong><\/a> gilt f\u00fcr Konsumg\u00fcter, f\u00fcr die es keine spezifischen Vorschriften im EU-Recht gibt. Sie stellt sicher, dass Unternehmen nur f\u00fcr den Verbraucher sichere Produkte auf den Markt bringen. Zus\u00e4tzlich regelt die Richtlinie die \u00dcberwachung durch die nationalen Beh\u00f6rden.<\/li>\n<li>Die Verbraucherschutzvorschriften haben weitreichende Auswirkungen auf die Unterhaltungselektronik z. B. im Rahmen der sogenannten <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/PDF\/?uri=CELEX:32019L0771\"><strong>Warenkauf-Richtlinie<\/strong><\/a>, mit der unter anderem eine zweij\u00e4hrige Produktgarantie eingef\u00fchrt wurde.<\/li>\n<li>Je nach den individuellen Gegebenheiten der Hersteller sowie den Bestandteilen ihrer Produkte k\u00f6nnen sie au\u00dferdem durch die <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/ALL\/?uri=celex:32006R1907\"><strong>REACH-Verordnung<\/strong><\/a> \u00fcber die Verwendung von Chemikalien sowie die k\u00fcrzlich vorgeschlagenen Verordnungen <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/procedure\/EN\/2020_353\"><strong>\u00fcber Batterien und Altbatterien<\/strong><\/a> und <a href=\"https:\/\/policy.trade.ec.europa.eu\/development-and-sustainability\/conflict-minerals-regulation\/regulation-explained_de\"><strong>\u00fcber Konfliktmineralien<\/strong><\/a> betroffen sein.<\/li>\n<li>Hinzu kommen Informationspflichten, wie sie in der <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/PDF\/?uri=CELEX:32017R1369&amp;from=de\"><strong>Energieverbrauchskennzeichnung<\/strong><\/a> festgelegt sind, sowie ein komplexes Geflecht an Normen und den daf\u00fcr zust\u00e4ndigen Gremien und Aussch\u00fcssen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Zudem m\u00fcssen Hersteller und Verk\u00e4ufer umfangreiche horizontale Rechtsvorschriften einhalten, die auch f\u00fcr andere Sektoren gelten, wie etwa die im Februar 2022 vorgeschlagene Richtlinie \u00fcber die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit. N\u00e4here Informationen zu dieser Initiative finden Sie in unserem entsprechenden <a href=\"https:\/\/bernstein-group.com\/en\/2022\/03\/10\/european-commission-unveils-proposal-for-ground-breaking-supply-chain-due-diligence\/\">Blog-Artikel<\/a>.<\/p>\n<p><strong>\u00c4nderungen und \u00dcberarbeitungen im Rahmen der \u201eCircular Economy Initiative\u201c<\/strong><\/p>\n<p>Insgesamt zielt der im Jahr 2020 vorgestellte Aktionsplan f\u00fcr die Kreislaufwirtschaft darauf ab, die Lebensdauer elektronischer Ger\u00e4te zu verl\u00e4ngern, eine vorzeitige Obsoleszenz zu verhindern und die Reparatur und das Recycling sowie die effiziente Nutzung von Ressourcen insgesamt zu f\u00f6rdern. Der gew\u00e4hlte Ansatz orientiert sich an der \u00d6kodesign-Verordnung f\u00fcr nachhaltige Produkte. Die Designanforderungen sollen die Haltbarkeit, Modularit\u00e4t, Reparierbarkeit und Recyclingf\u00e4higkeit von elektronischen Ger\u00e4ten verbessern. Dar\u00fcber hinaus sollen die Informationsanforderungen Reparaturhandb\u00fccher, Quellcode, Komponenten und Materialien, Ersatzteilverf\u00fcgbarkeit und den \u00f6kologischen Fu\u00dfabdruck umfassen. Ersatzteile sollen in der Regel spezielle Produktions-, Liefer- und Zulassungsanforderungen einhalten. Nachdem der gemeinsame Standard f\u00fcr Ladeger\u00e4te eingef\u00fchrt wurde, stehen nun die Entwicklung von R\u00fccknahmesystemen und die Einf\u00fchrung eines Rechts auf Reparatur auf der Tagesordnung.<\/p>\n<p><strong>Das Recht auf Reparatur <\/strong><\/p>\n<p>Um das Recht der Verbraucher auf Reparatur fehlerhafter oder defekter Produkte tats\u00e4chlich zu etablieren, m\u00fcssen eine Reihe von Vorschriften ge\u00e4ndert werden. Zun\u00e4chst einmal haben die Gesetzgeber festgestellt, dass die derzeitigen \u00d6kodesign-Anforderungen so angepasst werden m\u00fcssen, dass Produkte leichter repariert werden k\u00f6nnen. Zu diesem Zweck befasst sich die Kommission mit der Verf\u00fcgbarkeit von den Ersatzteilen, die am dringendsten ben\u00f6tigt werden. Diese und andere spezifische Bestimmungen zur Reparaturf\u00e4higkeit sind Teil der neu vorgeschlagenen \u00d6kodesign-Verordnung f\u00fcr nachhaltige Produkte.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem m\u00fcssen Hersteller und H\u00e4ndler die Kunden \u00fcber die Reparaturf\u00e4higkeit von Produkten informieren. Die Initiative zur St\u00e4rkung der Verbraucher f\u00fcr den \u00f6kologischen Wandel sieht eine obligatorische Kennzeichnung vor, die angibt, wie einfach ein Produkt repariert werden kann, wenn es kaputt ist.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich muss dieses Recht auch im europ\u00e4ischen Verbrauchervertragsrecht verankert werden. Daher ist f\u00fcr November eine \u00dcberarbeitung der <strong>Richtlinie \u00fcber Vertragsregeln f\u00fcr den Verkauf <\/strong>vorgesehen. Wie so oft lohnt es sich, schon jetzt einen genaueren Blick auf die derzeit geltende Version dieser Richtlinie zu werfen, die unter anderem Bestimmungen \u00fcber die R\u00fcckgabe nach dem Kauf enth\u00e4lt. Wenn ein Verbraucher demnach ein Produkt kauft, das sich zum Zeitpunkt des Verkaufs als fehlerhaft erweist, und dieser Fehler innerhalb von zwei Jahren nach der Lieferung des Produkts offensichtlich wird, ist der Verk\u00e4ufer verpflichtet, die Konformit\u00e4t des Produkts zu gew\u00e4hrleisten. Hierbei hat der Verbraucher die Wahl zwischen einer Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung, <em>\u201ees sei denn, die gew\u00e4hlte Abhilfema\u00dfnahme w\u00e4re unm\u00f6glich oder [&#8230;] w\u00fcrde den Verk\u00e4ufer mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Kosten belasten&#8220;<\/em> (Art. 13 (2)). Daraus l\u00e4sst sich das Recht auf Reparatur im Falle der R\u00fcckgabe fehlerhafter Produkte innerhalb der Zweijahresfrist ableiten. Da es sich bei dem Text um eine Richtlinie handelt, die in nationales Recht umgesetzt werden muss &#8211; und nicht um eine Verordnung, die unmittelbar gilt -, haben die Mitgliedstaaten bereits jetzt die M\u00f6glichkeit, strengere Vorschriften und ein expliziteres Recht auf Reparatur einzuf\u00fchren. In der Richtlinie \u00fcber Vertragsbestimmungen f\u00fcr den Verkauf sind voraussichtlich eher leichte Anpassungen des Wortlauts als radikale \u00c4nderungen des derzeitigen Textes zu erwarten, um das Recht auf Reparatur expliziter zu gestalten.<\/p>\n<p>Die Ank\u00fcndigung der Europ\u00e4ischen Kommission, ein Recht auf Reparatur <strong>einzuf\u00fchren<\/strong>, ist daher irref\u00fchrend. Die neuen bzw. \u00fcberarbeiteten europ\u00e4ischen Rechtsvorschriften sollen die Zug\u00e4nglichkeit und Verf\u00fcgbarkeit von Reparaturen f\u00fcr die Verbraucher erheblich verbessern und sie \u00fcber ihre M\u00f6glichkeiten informieren. Die Anforderungen, die mit diesen rechtlichen Anpassungen verbunden sind, m\u00fcssen von den Herstellern und Verk\u00e4ufern erf\u00fcllt werden, was zu Einschr\u00e4nkungen ihrer derzeitigen Gesch\u00e4ftsmodelle und Produktionskonzepte f\u00fchren kann. Au\u00dferdem wird das <strong>Recht auf Reparatur<\/strong> dahingehend ge\u00e4ndert, dass es auch das Recht auf die Aktualisierung veralteter Software umfasst.<\/p>\n<p><strong>Deutsche Vorhaben und die Gefahr eines Flickenteppichs<\/strong><\/p>\n<p>Trotz der Fokussierung auf Br\u00fcssel und die von dort stammenden europ\u00e4ischen Regelungen lohnt sich ein Blick nach Deutschland. Was plant Europas gr\u00f6\u00dfte Volkswirtschaft mit Blick auf Nachhaltigkeit im Bereich der Consumer Electronics? Diese Frage ist vor allem vor dem Hintergrund des Regierungswechsels in Deutschland spannend. Seit der Bundestagswahl im letzten Jahr wird das zust\u00e4ndige Bundesministerium f\u00fcr Umwelt und Verbraucherschutz von der gr\u00fcnen Ministerin Steffi Lemke geleitet.<\/p>\n<p>Schon ein Blick in den Koalitionsvertrag zeigt, dass Deutschland in Sachen Nachhaltigkeit und Reparierbarkeit eine Vorreiterrolle einnehmen m\u00f6chte: Die St\u00e4rkung der Herstellerverantwortung in Bezug auf Langlebigkeit und Wiederverwendbarkeit, die Einf\u00fchrung eines digitalen Produktpasses sowie eines Recyclinglabels, ein Reparierbarkeitsindex, eine flexible Gew\u00e4hrleistungsdauer oder ein umfassendes Recht auf Reparatur \u2013 allesamt EU-Vorhaben, die sich auch auf der deutschen Agenda wiederfinden.<\/p>\n<p>Das Bundesministerium f\u00fcr Umwelt und Verbraucherschutz ist hier bereits aktiv geworden. So soll in der zweiten Jahresh\u00e4lfte ein Aktionsplan mit dem Titel \u201eReparieren statt Wegwerfen\u201c vorgelegt werden, der insbesondere das Recht auf Reparatur mit Ma\u00dfnahmen konkretisiert. Hierbei besonders interessant: das Ministerium versteht das Recht auf Reparatur als ganzes B\u00fcndel an Instrumenten und Regelungen, die sowohl die EU-Ebene als auch die nationale Ebene betreffen.<\/p>\n<p>Dies wiederum w\u00fcrde einen &#8222;Flickenteppich&#8220; an Regulierungen innerhalb der EU bedeuten. \u00c4hnlich verh\u00e4lt es sich mit dem Reparierbarkeitsindex. Idealerweise, so das Ministerium, soll hier ein europaweites Siegel geschaffen werden. Man wolle aber national vorgehen, wenn dieses auf europ\u00e4ischer Ebene nicht zeitnah zustande komme. Bis Mitte 2023 entwickelt das Ministerium zudem ein Prototyp eines digitalen Produktpasses. Dieser soll auch als Vorbild f\u00fcr die EU dienen \u2013 das Ministerium will die Standards eines europ\u00e4ischen Produktpasses also aktiv mitgestalten.<\/p>\n<p>Als deutscher Alleingang w\u00e4re auch die flexible Gew\u00e4hrleistungsdauer m\u00f6glich. Denn die bereits angesprochene <strong>Warenkauf-Richtlinie <\/strong>formuliert lediglich die Mindestanforderung der derzeit geltenden zweij\u00e4hrigen Gew\u00e4hrleistungsfrist. Die Richtlinie erlaubt den Mitgliedsstaaten, auch l\u00e4ngere Fristen einzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Insgesamt zeigt sich, dass im Bereich Umwelt- und Verbraucherrecht derzeit viel in Bewegung ist \u2013 sowohl auf europ\u00e4ischer als auch auf nationaler Ebene. Viele Initiativen wurden bereits auf den Weg gebracht, befinden sich in der Umsetzung oder sind f\u00fcr die nahe Zukunft geplant. W\u00e4hrend die politischen Entscheidungstr\u00e4ger der EU und der Mitgliedstaaten ein politisches Zeichen setzen wollen, m\u00fcssen Unternehmen der Consumer und Home Electronic Branche alle politischen Ebenen im Auge behalten. Nur so wird sichergestellt, dass neue und \u00fcberarbeitete Vorschriften sowie m\u00f6gliche umfangreichere Gesetzes\u00e4nderungen zielf\u00fchrend ausgerichtet werden. Zusammenfassend wird deutlich, wie relevant es ist, die geltende Gesetzgebung und die betreffenden Vorschriften zu kennen, um sie wirksam zu beeinflussen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Europ\u00e4ische Kommission n\u00e4hert sich ihren ehrgeizigen Klimazielen mit gro\u00dfen Schritten und hat im Rahmen ihres Aktionsplans f\u00fcr die Kreislaufwirtschaft ein neues Paket mit Regulierungsma\u00dfnahmen auf den Weg gebracht. Der Aktionsplan ist ein wesentlicher Bestandteil des EU Green Deals. 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