{"id":3765,"date":"2022-03-10T18:17:30","date_gmt":"2022-03-10T17:17:30","guid":{"rendered":"https:\/\/bernstein-group.com\/?p=3765"},"modified":"2022-09-13T12:46:13","modified_gmt":"2022-09-13T10:46:13","slug":"european-commission-unveils-proposal-for-ground-breaking-supply-chain-due-diligence","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bernstein-group.com\/de\/2022\/03\/10\/european-commission-unveils-proposal-for-ground-breaking-supply-chain-due-diligence\/","title":{"rendered":"Europ\u00e4ische Kommission legt bahnbrechenden Vorschlag f\u00fcr Sorgfaltspflicht in der Lieferkette vor"},"content":{"rendered":"<p><strong>Lange wurde auf den EU-Vorschlag zur unternehmerischen Sorg\u00adfalts\u00adpflicht im Bereich der Nach\u00adhaltig\u00adkeit gewartet. Nun hat die Kommission einen Richtlinienentwurf vor\u00adgelegt, der zwar nicht so ehrgeizig ist wie urspr\u00fcnglich vom EU-Parlament gefordert, aber deutlich \u00fcber die Bestimmungen des deutschen &#8222;Gesetzes zur Sorg\u00adfalts\u00adpflicht von Unternehmen in Lieferketten&#8220; (g\u00fcltig ab 2023) hinausgeht. Dieser Entwurf entspricht dem ersten Schritt des Gesetzgebungsverfahrens, das die Agenda 2022\/2023 bestimmen und zahlreiche Unternehmen in ganz Europa betreffen wird.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Ver\u00f6ffentlichung mit Wermutstropfen<\/strong><\/p>\n<p>Mit einer bemerkenswerten Versp\u00e4tung von 238 Tagen hat die Kommission am Mittwoch, den 23. Februar 2022, ihren Vorschlag f\u00fcr eine Richtlinie zur &#8222;<a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/resource.html?uri=cellar:bc4dcea4-9584-11ec-b4e4-01aa75ed71a1.0001.02\/DOC_1&amp;format=PDF\">Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit<\/a>&#8220; vorgelegt.<\/p>\n<p>Grund f\u00fcr die Verz\u00f6gerung waren Unstimmigkeiten innerhalb der Kommission sowie die Tatsache, dass der Ausschuss f\u00fcr Regulierungskontrolle (RSB) die begleitende Folgenabsch\u00e4tzung wiederholt abgelehnt hatte (weitere Einzelheiten lesen Sie in unserem <a href=\"https:\/\/bernstein-group.com\/en\/2021\/09\/28\/das-eu-lieferkettengesetz\/\">Blogbeitrag<\/a> vom September 2021).<\/p>\n<p>Nicht nur hat sich die finale Ver\u00f6ffentlichung des endg\u00fcltigen Vorschlags sehr lang hingezogen, auch der Titel der Initiative durchlief mehrere \u00c4nderungen. So begann sie als <a href=\"https:\/\/www.europarl.europa.eu\/doceo\/document\/TA-9-2021-0073_DE.html\">Entschlie\u00dfung<\/a> des Europ\u00e4ischen Parlaments (EP) mit dem Titel &#8222;<em>Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht der Unternehmen<\/em>&#8222;. Diese wurde im M\u00e4rz 2021 ver\u00f6ffentlicht und enthielt einen ersten Entwurf f\u00fcr eine Richtlinie mit einer konkreten Handlungsaufforderung an die Kommission. In der Folge wurde die Initiative bis zur Ver\u00f6ffentlichung unter dem Arbeitstitel &#8222;Nachhaltige Unternehmensf\u00fchrung&#8220; im Arbeitsprogramm der Kommission gef\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>Momentum und Nachfrage sind eindeutig vorhanden<\/strong><\/p>\n<p>Nur wenige bezweifeln die Notwendigkeit eines harmonisierten EU-Ansatzes; ein entsprechender Vorschlag wurde von bestimmten Unternehmen und der Zivilgesellschaft gleicherma\u00dfen bef\u00fcrwortet. F\u00fcr die Unternehmen ist eine fragmentierte Rechtslage angesichts abweichender, bereits bestehender oder geplanter nationaler Gesetze, mit Rechtsunsicherheit und potenziell endlos wachsenden Erf\u00fcllungskosten verbunden. Dar\u00fcber hinaus w\u00e4chst die Nachfrage nach Sozialanleihen bei Anlegern \u2013 ein Trend, dem auch die Kommission, z.B. durch eine m\u00f6gliche Erweiterung der Taxonomie um \u201esoziale Aspekte\u201c, Rechnung zu tragen versucht.<\/p>\n<p>Mathijs Peters, Direktor f\u00fcr Unternehmensangelegenheiten in der Europ\u00e4ischen Union und in internationalen Organisationen bei PepsiCo, kommentiert beispielsweise, dass das Unternehmen<em> &#8222;<\/em><em>eine Gesetzgebung zur Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte und des Umweltschutzes unterst\u00fctzt, die sicherstellt, dass alle Unternehmen diesen Themen Priorit\u00e4t einr\u00e4umen und damit zu besseren Bedingungen f\u00fcr Mensch und Umwelt beitr\u00e4gt. Als Unternehmen, das in der gesamten EU und dar\u00fcber hinaus t\u00e4tig ist, legen wir Wert darauf, einen Flickenteppich unterschiedlicher Vorschriften in der EU zu verhindern, und hoffen, dass die EU-Gesetzgeber dazu beitragen werden, dieses Ziel zu erreichen.&#8220;<\/em><\/p>\n<p>Der \u00f6ffentliche Druck auf die Kommission, den Vorschlag zu ver\u00f6ffentlichen, war daher in den Wochen zuvor deutlich angestiegen. W\u00e4hrend die <a href=\"https:\/\/www.socialistsanddemocrats.eu\/newsroom\/sd-meps-urge-commission-come-forward-corporate-due-diligence-proposal\">Europaabgeordneten<\/a> der sozialdemokratischen S&amp;D-Fraktion die Verz\u00f6gerung mit Verweis auf die EP-Entschlie\u00dfung kritisierten, forderten sogar <a href=\"https:\/\/responsiblebusinessconduct.eu\/wp\/2022\/02\/08\/over-100-companies-investors-business-associations-and-initiatives-call-for-ambitious-eu-hredd\/\">mehrere Unternehmen, darunter Danone, Ericsson, IKEA und Jack Wolfskin<\/a>, einen ehrgeizigen Gesetzesvorschlag.<\/p>\n<p><strong>Zielsetzung und Bestimmungen des Richtlinienvorschlags<\/strong><\/p>\n<p>Die strittigen Punkte in der Diskussion im Vorfeld des endg\u00fcltigen Vorschlags betrafen vor allem den Anwendungsbereich der Richtlinie sowie die Mittel zur Durchsetzung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht. Das Konzept der zivil- und strafrechtlichen Haftung bei Nichteinhaltung wurde bereits im Rahmen der EP-Entschlie\u00dfung des Europ\u00e4ischen Parlaments diskutiert und von Wirtschaftsverb\u00e4nden stark kritisiert.<\/p>\n<p>Das allgemeine Ziel der Richtlinie besteht darin, &#8222;nachteilige Auswirkungen&#8220; des Gesch\u00e4ftsgebarens sowohl auf die Umwelt als auch auf Menschenrechte \u2013 wie z. B. &#8222;Treibhausgasemissionen, Umweltverschmutzung oder Verlust der biologischen Vielfalt und Sch\u00e4digung des \u00d6kosystems&#8220; sowie &#8222;Zwangsarbeit, Kinderarbeit, unzureichende Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Ausbeutung von Arbeitnehmern&#8220; \u2013 zu verhindern oder abzuschw\u00e4chen (vgl. Artikel 1).<\/p>\n<p><strong>Der Anwendungsbereich<\/strong><\/p>\n<p>Zu den Unternehmen, die dieser Richtlinie unterliegen, geh\u00f6ren in einem EU-Mitgliedstaat ans\u00e4ssige Unternehmen (vgl. Artikel 2)<\/p>\n<ul>\n<li>mit <strong>mehr als 500 Besch\u00e4ftigten<\/strong> und einem <strong>weltweiten Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro<\/strong> und<\/li>\n<li>Unternehmen mit <strong>mehr als 250 Besch\u00e4ftigten<\/strong> und einem <strong>Nettoumsatz von mehr als 40 Millionen Eur<\/strong><strong>o<\/strong>, sofern diese in <strong>\u201eHochrisiko\u201c<\/strong>&#8211;<strong>Sektoren<\/strong> t\u00e4tig sind, wie z. B. in der Textilindustrie, der Lebensmittelherstellung oder im Bergbau.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Aber auch <strong>Unternehmen aus Drittl\u00e4ndern<\/strong>, die in der EU t\u00e4tig sind, werden einbezogen (vgl. Artikel 2), sofern sie<\/p>\n<ul>\n<li>einen Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro im EU-Binnenmarkt erzielen oder<\/li>\n<li>einen Nettoumsatz von mehr als 40 Mio. \u20ac, aber nicht mehr als 150 Mio. \u20ac, in der EU erwirtschaften, unter der Voraussetzung, dass mindestens 50 % ihres weltweiten Nettoumsatzes in einem oder mehreren der oben genannten \u201eHochrisiko\u201c-Sektoren erwirtschaftet wurden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Nach Angaben der Kommission werden voraussichtlich etwa 13 000 EU- und 4000 Nicht-EU-Unternehmen in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen.<\/p>\n<p><strong>Unternehmerische Sorgfaltspflicht in der Praxis<\/strong><\/p>\n<p>Um die oben genannten Ziele zu erreichen, m\u00fcssen die Unternehmen<\/p>\n<ul>\n<li>die Sorgfaltspflicht in Bezug auf Umwelt und Menschenrechte in ihre Unternehmensrichtlinien <strong>integrieren<\/strong> und diese j\u00e4hrlich \u00fcberarbeiten und aktualisieren;<\/li>\n<li>tats\u00e4chliche oder potenzielle negative Auswirkungen der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit auf die Menschenrechte und die Umwelt entlang ihrer gesamten Wertsch\u00f6pfungskette <strong>identifizieren<\/strong>;<\/li>\n<li><strong>potenzielle<\/strong> nachteilige <strong>Auswirkungen<\/strong> <strong>verhindern und abmildern<\/strong> und <strong>tats\u00e4chliche<\/strong> nachteilige <strong>Auswirkungen<\/strong> <strong>beenden oder minimieren<\/strong>, indem sie konkrete Strategien entwickeln, die bis zur vor\u00fcbergehenden Aussetzung (oder sogar bis zur endg\u00fcltigen K\u00fcndigung) von Gesch\u00e4ftsbeziehungen reichen;<\/li>\n<li><strong>Beschwerdeverfahren einf\u00fchren und aufrechterhalten<\/strong>, die es jeder nat\u00fcrlichen oder juristischen Person erm\u00f6glichen, begr\u00fcndete Bedenken hinsichtlich der Einhaltung dieser Richtlinie durch das Unternehmen vorzubringen;<\/li>\n<li>die <strong>Wirksamkeit der Sorgfaltspflichtregelungen und -Ma\u00dfnahmen \u00fcberwachen<\/strong>, wobei mindestens alle 12 Monate eine Bewertung vorzunehmen ist, und gegebenenfalls die bestehenden Regelungen aktualisiert werden m\u00fcssen;<\/li>\n<li><strong>\u00f6ffentlich \u00fcber die Sorgfaltspflicht kommunizieren<\/strong>, sofern sie noch nicht der Berichtspflicht gem\u00e4\u00df der Richtlinie 2013\/34\/EU (d. h. der Richtlinie \u00fcber die nichtfinanzielle Berichterstattung &#8211; NFRD) unterliegen, indem sie j\u00e4hrlich eine Erkl\u00e4rung auf ihrer Website ver\u00f6ffentlichen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Diese Verpflichtungen gelten f\u00fcr die gesamte Wertsch\u00f6pfungskette. Dazu geh\u00f6ren die eigenen T\u00e4tigkeiten der Unternehmen, die ihrer Tochtergesellschaften sowie die von \u00fcbrigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus m\u00fcssen gro\u00dfe Unternehmen, unabh\u00e4ngig davon, ob sie in einem Mitgliedstaat ans\u00e4ssig sind oder nicht, einen Plan verabschieden, der sicherstellt, dass ihr Gesch\u00e4ftsmodell und ihre Strategie &#8222;mit (&#8230;) der Begrenzung der globalen Erderw\u00e4rmung auf 1,5 \u00b0C vereinbar sind&#8220; (vgl. Artikel 15).<\/p>\n<p><strong>Ein effektiver Ausschluss von KMU?<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorschlag nimmt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus, auch solche in Sektoren, die als besonders risikoreich oder &#8222;auswirkungsstark&#8220; gelten. Dies ist zwar eine Erleichterung f\u00fcr die betroffenen Unternehmen, wurde aber von anderen Interessengruppen kritisiert, da dadurch letztlich 99 Prozent der europ\u00e4ischen Unternehmen effektiv ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p>Im Gegenzug verpflichtet sich die Kommission, den Unternehmen Leitlinien an die Hand zu geben, wie sie die in dieser Richtlinie festgelegten Verpflichtungen erf\u00fcllen k\u00f6nnen, insbesondere im Hinblick auf KMU, die zwar nicht ausdr\u00fccklich in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, aber durch bestehende Gesch\u00e4ftsbeziehungen indirekt betroffen sein k\u00f6nnen (vgl. Erw\u00e4gungsgrund 45). Dies war in den Monaten vor der Verabschiedung der Richtlinie in der Tat ein viel diskutiertes Thema. Es bleibt abzuwarten, ob die genannte Bestimmung stark genug ist, um gro\u00dfe Unternehmen davon abzuhalten, den zur Einhaltung der Vorschriften notwendigen Mehraufwand auf kleinere Zulieferer abzuw\u00e4lzen \u2013 oder ob Industrievertreter versuchen werden, die entsprechende Passage gleich ganz abzu\u00e4ndern.<\/p>\n<p><strong>Eine Kombination aus Sanktionen und zivilrechtlicher Haftung<\/strong><\/p>\n<p>Der aktuelle Vorschlag enth\u00e4lt nach wie vor eine Kombination aus Sanktionen und zivilrechtlicher Haftung zur Durchsetzung der Bestimmungen. Eine solche Kombination war bereits in der EP-Entschlie\u00dfung enthalten. Bestimmungen zu einer strafrechtlichen Haftung f\u00fcr Gesch\u00e4ftsf\u00fchrende hat die Kommission allerdings nicht \u00fcbernommen. W\u00e4hrend die Einzelheiten der Sanktionsregelung im Ermessen der Mitgliedstaaten liegen sollen, sind die Bestimmungen zur zivilrechtlichen Haftung sehr spezifisch.<\/p>\n<p>Ein Unternehmen, das der Richtlinie unterliegt, kann haftbar gemacht werden, sofern<\/p>\n<ul>\n<li>es vers\u00e4umt hat, potenzielle nachteilige Auswirkungen zu verhindern und abzumildern und tats\u00e4chliche nachteilige Auswirkungen zu beenden oder zu minimieren <em>und<\/em><\/li>\n<li>infolge dieses Vers\u00e4umnisses eine sch\u00e4dliche Auswirkung eingetreten ist und einen Schaden verursacht hat.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wurden jedoch geeignete Ma\u00dfnahmen ergriffen, um m\u00f6gliche negative Auswirkungen zu verhindern, kann das Unternehmen nicht haftbar gemacht werden, wenn ein Schaden eintritt, der von einem indirekten Gesch\u00e4ftspartner verursacht wurde. Die Unternehmen k\u00f6nnen sich sogar vertraglich zusichern lassen, dass ihre direkten Gesch\u00e4ftspartner den erarbeiteten Verhaltenskodex zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht einhalten.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus w\u00fcrden Gesch\u00e4ftsf\u00fchrende im Sinne der Sorgfaltspflicht verpflichtet, &#8222;die Folgen ihrer Entscheidungen f\u00fcr die Nachhaltigkeit (&#8230;), auch kurz-, mittel- und langfristig, ber\u00fccksichtigen&#8220;.<\/p>\n<p><strong>Ein Ansatz, der \u00fcber das deutsche Lieferkettengesetz hinausgeht<\/strong><\/p>\n<p>Der EU-Vorschlag zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit geht deutlich weiter als das am 11. Juni 2021 verabschiedete deutsche &#8222;<a href=\"https:\/\/www.bgbl.de\/xaver\/bgbl\/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl121s2959.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s2959.pdf%27%5D__1648046897329\"><em>Gesetz \u00fcber die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten<\/em><\/a>&#8220; (Lieferkettengesetz). Erstens geht die Anzahl und Art der von ihm erfassten Unternehmen \u00fcber den Geltungsbereich des deutschen Gesetzes hinaus, das sich letztlich nur an Unternehmen mit mehr als 1000 Besch\u00e4ftigten richtet und nicht zwischen &#8222;Hochrisiko-&#8220; und &#8222;Niedrigrisikosektoren&#8220; unterscheidet.<\/p>\n<p>Zweitens deckt das deutsche Gesetz nur Beziehungen zu unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern der ersten und maximal zweiten Gesch\u00e4ftsebene ab. Bei mittelbaren Zulieferern sieht es nur anlassbezogene Sorgfaltspflichten vor, d.h. \u00dcberpr\u00fcfungspflichten, falls das Unternehmen Kenntnis von Verst\u00f6\u00dfen gegen Menschenrechte, Arbeitsrechte, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erlangt. Der EU-Vorschlag versucht dagegen die &#8222;gesamte Wertsch\u00f6pfungskette&#8220; zu erfassen. Der deutsche Europaabgeordnete Axel Voss von der EVP-Fraktion \u00e4u\u00dfert daher einige Bedenken:<\/p>\n<p><em>&#8222;Nicht jedes Unternehmen ist in der Lage, jeden einzelnen seiner m\u00f6glicherweise tausenden von Lieferanten zu kontrollieren. Zwar sind KMU vom Gesetz ausgenommen, allerdings sollte auch gro\u00dfen Unternehmen die M\u00f6glichkeit gelassen werden, nur dort zu kontrollieren, wo klare Risiken vorliegen. Ansonsten entsteht ein zahnloser Tiger, der keine Verbesserungen bringt, sondern Unternehmen mit v\u00f6llig sinnloser B\u00fcrokratie \u00fcberl\u00e4dt.&#8220;<\/em><\/p>\n<p>Dies gilt insbesondere f\u00fcr die Bestimmungen \u00fcber die zivilrechtliche Haftung, die einen Schadensersatzanspruch f\u00fcr den Fall vorsehen, dass ein Unternehmen &#8222;seinen Verpflichtungen zur Vermeidung und Abschw\u00e4chung potenzieller negativer Auswirkungen oder zur Beendigung tats\u00e4chlicher Auswirkungen und zur Minimierung ihres Ausma\u00dfes nicht nachgekommen ist&#8220; (vgl. Artikel 22).<\/p>\n<p>Wie bereits erw\u00e4hnt, war die m\u00f6gliche Aufnahme einer zivilrechtlichen Haftungsregelung kontrovers diskutiert worden \u2013 vor allem im Vorlauf und in Opposition zum deutschen Gesetz. Dieser Druck hatte schlie\u00dflich dazu gef\u00fchrt, dass keine Haftungsregelung im deutschen Gesetz enthalten war.<\/p>\n<p><strong>Die Meinungen gehen auseinander<\/strong><\/p>\n<p>Zivilgesellschaftliche Akteure sowie einige Europaabgeordnete, darunter die Deutsche Anna Cavazzini (B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen), Vorsitzende des Ausschusses f\u00fcr Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO), kritisieren den Begriff der &#8222;etablierten Gesch\u00e4ftsbeziehungen&#8220; als unklar und sehen darin ein potenzielles Schlupfloch. Demgegen\u00fcber kritisiert z.B. der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) jegliche Haftungsbestimmungen f\u00fcr nachgelagerte Gesch\u00e4ftsbereiche und Lieferanten als &#8222;inakzeptabel&#8220;.<\/p>\n<p>Aus Unternehmenssicht stellt sich die Frage, ob etablierte Standards und Branchensiegel bzw. -zertifikate in dem vorgeschlagenen Rechtsrahmen ber\u00fccksichtigt werden. Die Textilindustrie, die offiziell als Hochrisikosektor gilt, stellt in dieser Hinsicht ein interessantes Beispiel dar. Schlie\u00dflich war es die Rana-Plaza-Trag\u00f6die, welche Bedingungen der Arbeitnehmenden entlang der Lieferkette, insbesondere in EU-Drittl\u00e4ndern, in den Fokus r\u00fcckte.<\/p>\n<p>Seitdem hat die Branche viel Initiative f\u00fcr nachhaltigere Praktiken gezeigt, denen KMU und Weltkonzerne gleicherma\u00dfen folgen. Bereits in fr\u00fcheren Diskussionen warnte Ralf Kamph\u00f6ner, Leiter des Br\u00fcsseler B\u00fcros des Gesamtverbands der deutschen Textil- und Modeindustrie, vor einem einheitlichen Ansatz (siehe unseren <a href=\"https:\/\/bernstein-group.com\/de\/2021\/05\/26\/sorgfaltspflicht-in-lieferketten\/\">Blogbeitrag vom Mai 2021<\/a>):<\/p>\n<p><em>&#8222;Einige Risiken sind unternehmensspezifisch und daher schwer sektor\u00fcbergreifend zu koordinieren. Ein kleines Label zum Beispiel arbeitet ganz anders als ein gro\u00dfer Modekonzern. Daher halten wir die Vorschl\u00e4ge f\u00fcr branchenspezifische Sorgfaltspflicht-Aktionspl\u00e4ne f\u00fcr wenig sinnvoll.&#8220;<\/em><\/p>\n<p>J\u00e9rome Pero, Generalsekret\u00e4r des Verbandes der Europ\u00e4ischen Sportartikelindustrie (FESI), steht dem Vorschlag weniger kritisch gegen\u00fcber, erinnert aber daran, dass &#8222;<em>der neue EU-Rahmen mit den bestehenden und anerkannten globalen Standards, wie den OECD-Leitlinien, \u00fcbereinstimmen sollte, um voll wirksam zu sein<\/em>&#8222;.<\/p>\n<p>Da der Entwurf vage bleibt, besteht offensichtlich Kl\u00e4rungsbedarf. Einiges davon k\u00f6nnte in einem sp\u00e4teren Stadium des Verfahrens durch spezifische Leitlinien oder sogenannte Delegierte Rechtsakte der Kommission geregelt werden. Die Interessenvertreter von Industrie und Nichtregierungsorganisationen werden jedoch schon heute alles daransetzen, den Vorschlag zu beeinflussen \u2013 sei es, um Rechtssicherheit zu erreichen oder einfach nur um die eigenen Positionen vertreten zu sehen. Daher ist \u2013 wie immer \u2013 eine fr\u00fchzeitige Kl\u00e4rung der eigenen Position und ein langfristiger Dialog mit dem Gesetzgeber der beste Weg f\u00fcr Unternehmen, sich nachhaltig Geh\u00f6r zu verschaffen.<\/p>\n<p><strong>Wie geht es weiter?<\/strong><\/p>\n<p>Der Ball liegt nun im Feld der EU-Gesetzgeber. Sowohl das Europ\u00e4ische Parlament als auch der Rat haben die Arbeit aufgenommen; im Rat standen bereits zwei Sitzungen im M\u00e4rz 2022 an.<\/p>\n<p>Im Parlament sind nicht weniger als zw\u00f6lf Aussch\u00fcsse beteiligt, die zus\u00e4tzlich zum federf\u00fchrenden Rechtsausschuss (JURI) Stellung nehmen werden. Lara Wolters, nieder\u00adl\u00e4n\u00addische Abgeordnete der S&amp;D-Fraktion, wurde als Berichterstatterin f\u00fcr das Dossier best\u00e4tigt.<\/p>\n<p>F\u00fcr Wolters ist es wichtig, dass die Richtlinie nicht zu einem blo\u00dfen &#8222;Compliance-Stempel&#8220; wird. Sie \u00e4u\u00dferte sich jedoch optimistisch, dass der Kommissionsvorschlag viel Spielraum f\u00fcr verschiedene Optionen zulasse, die noch ausgehandelt werden k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Das Verhandeln eines Legislativvorschlags dauert im Durchschnitt 18 Monate. Bei einer so umfassenden und sektor\u00fcbergreifenden Initiative k\u00f6nnten sich die Diskussionen jedoch \u00fcber einen noch l\u00e4ngeren Zeitraum erstrecken, was Unternehmen wiederum noch mehr M\u00f6glichkeiten bietet, sich Geh\u00f6r zu verschaffen. Im Fall der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beispielsweise dauerte es nach Vorlage des Vorschlags mehr als vier Jahre und etwa 4000 \u00c4nderungsantr\u00e4ge bis dessen Verabschiedung.<\/p>\n<p>Der f\u00fcr den Vorschlag zust\u00e4ndige Kommissar Didier Reynders sch\u00e4tzt, dass die Richtlinie bis 2024 in Kraft sein k\u00f6nnte, woraufhin sie von den Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden m\u00fcsste. Sie w\u00e4re dann ab 2026 f\u00fcr gro\u00dfe Unternehmen in den meisten Sektoren bzw. ab 2028 f\u00fcr Unternehmen in Hochrisiko-Sektoren, welchen eine \u00dcbergangsfrist von weiteren zwei Jahren einger\u00e4umt wird, vollst\u00e4ndig verbindlich.<\/p>\n<p>M\u00f6chten Sie \u00fcber den Fortgang des Dossiers informiert bleiben? Abonnieren Sie unseren Issue Letter zum Thema &#8222;Corporate Sustainability Due Diligence&#8220; und erhalten Sie regelm\u00e4\u00dfig Updates sowie regulatorische und rechtliche Analysen.<\/p>\n<p><strong>Oder kontaktieren Sie unsere Expertinnen im B\u00fcro Br\u00fcssel: <\/strong><\/p>\n<ul>\n<li data-leveltext=\"\uf0b7\" data-font=\"Symbol\" data-listid=\"33\" aria-setsize=\"-1\" data-aria-posinset=\"1\" data-aria-level=\"1\"><a href=\"mailto:vonreitzenstein@bernstein-group.com\"><strong>Elisabeth von Reitzenstein<\/strong><\/a><span data-ccp-props=\"{&quot;201341983&quot;:1,&quot;335559739&quot;:120,&quot;335559740&quot;:280}\">, B\u00fcroleiterin<\/span><\/li>\n<li data-leveltext=\"\uf0b7\" data-font=\"Symbol\" data-listid=\"33\" aria-setsize=\"-1\" data-aria-posinset=\"2\" data-aria-level=\"1\"><a href=\"mailto:gross@bernstein-group.com\"><strong>Yvonne Gross<\/strong><\/a><span data-ccp-props=\"{&quot;201341983&quot;:1,&quot;335559739&quot;:120,&quot;335559740&quot;:280}\">, Junior Associate<\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Lange wurde auf den EU-Vorschlag zur unternehmerischen Sorg\u00adfalts\u00adpflicht im Bereich der Nach\u00adhaltig\u00adkeit gewartet. 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