{"id":2803,"date":"2020-12-10T13:55:31","date_gmt":"2020-12-10T12:55:31","guid":{"rendered":"https:\/\/bernstein-group.com\/?p=2803"},"modified":"2021-03-04T11:15:26","modified_gmt":"2021-03-04T10:15:26","slug":"staatsvertraege-verhandlungs-und-implementierungssache","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bernstein-group.com\/de\/2020\/12\/10\/staatsvertraege-verhandlungs-und-implementierungssache\/","title":{"rendered":"Staatsvertr\u00e4ge: Verhandlungs- und Implementierungssache"},"content":{"rendered":"<p>Aktuell richten sich viele Blicke auf Sachsen-Anhalt: Ministerpr\u00e4sident Reiner Haseloff hat den Medienstaatsvertrag \u2013 und damit die Erh\u00f6hung des Rundfunkbeitrags \u2013 gestoppt, indem er den Gesetzesentwurf zur Ratifizierung zur\u00fcckgezogen hat. Damit ist die Koalition in Sachsen-Anhalt gerettet, der neue Medienstaatsvertrag kann jedoch auch in den \u00fcbrigen Bundesl\u00e4ndern nicht in Kraft treten. Wieso kommt einem einzelnen Landtag eine solche Sprengkraft f\u00fcr einen bundesweiten Staatsvertrag zu? Und was bedeutet das f\u00fcr Organisationen und Unternehmen, deren Aktivit\u00e4ten durch Staatsvertr\u00e4ge reguliert werden?<\/p>\n<p>Generell werden Staatsvertr\u00e4ge zwischen allen Bundesl\u00e4ndern angestrebt, wenn einheitliche, landes\u00fcbergreifende Regelungen das Ziel sind. Sie regeln Politikfelder, welche in die Kompetenz der L\u00e4nder fallen, wo eine Zusammenarbeit zwischen den L\u00e4ndern aber sinnvoll oder praktisch notwendig ist. Prominente Beispiele sind der Gl\u00fccksspielstaatsvertrag, der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag oder eben der Medienstaatsvertrag.<\/p>\n<p>Verhandelt werden Staatsvertr\u00e4ge von den Ministerpr\u00e4sidenten, wobei die Verhandlungen der Ministerpr\u00e4sidentenkonferenz (MPK) durch Verhandlungen auf der Ebene der Chefs der Staatskanzleien vorbereitet werden. In vielen Bundesl\u00e4ndern wird der Landtag ebenfalls vor Unterzeichnung eines Staatsvertrages befasst \u2013 ohne jedoch den Ministerpr\u00e4sidenten durch seine Positionierung an ein bestimmtes Votum zu binden. Es steht einem Ministerpr\u00e4sidenten weiterhin frei, in den Staatsvertragsverhandlungen einem Kompromiss zuzustimmen, auch wenn dieser nicht dem vorab ge\u00e4u\u00dferten Willen der Landtagsfraktionen entspricht: eine vermeintliche demokratische L\u00fccke, die auch in der aktuellen Debatte um Sachsen-Anhalt erneut beleuchtet wurde.<\/p>\n<p>Nach Unterzeichnung m\u00fcssen die Landtage den Staatsvertrag allerdings ratifizieren. Das zur Annahme n\u00f6tige Quorum ist dabei im jeweiligen Staatsvertrag angelegt und wird w\u00e4hrend der Verhandlungen durch die Ministerpr\u00e4sidenten beschlossen. Auch bei Vertr\u00e4gen, die generell alle 16 L\u00e4nder umfassen sollen, wird nicht zwangsl\u00e4ufig Einstimmigkeit vorausgesetzt: Beim Medienstaatsvertrag sieht der unterzeichnete Entwurf sie zwar vor. Als Gegenbeispiel kann aber auch hier der Entwurf des neuen Gl\u00fccksspielstaatsvertrags dienen. Dort ist \u2013 trotz Unterzeichnung durch alle 16 L\u00e4nder \u2013 ein Quorum von 13 L\u00e4ndern gew\u00e4hlt, plus die Zustimmung des Sitzlandes der neu zu gr\u00fcndenden Anstalt des \u00f6ffentlichen Rechts. Bei Nicht-Ratifizierung durch einzelne Unterzeichner w\u00fcrde der Gl\u00fccksspielstaatsvertrag daher trotzdem in den \u00fcbrigen L\u00e4ndern in Kraft treten.<\/p>\n<p>Je nach Quorum kann somit das Inkrafttreten des Staatsvertrages insgesamt in Frage stehen, denn nach Unterzeichnung des Staatsvertrages w\u00e4ren Modifikationen wiederum nur durch einen \u00c4nderungsstaatsvertrag m\u00f6glich. Eine \u00c4nderung des Vertragstextes selbst ist nicht durch Beschluss eines Landtages m\u00f6glich. In manchen Staatsvertr\u00e4gen sind daher \u00d6ffnungsklauseln vorgesehen, die den L\u00e4ndern Spielraum bei ihrer jeweiligen individuellen Ausgestaltung der Regulierung erm\u00f6glichen. Auch werden in einzelnen Bereichen oft nur allgemeine Zielsetzungen formuliert, die von den L\u00e4ndern unterschiedlich mit Leben gef\u00fcllt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>F\u00fcr Organisationen, deren Gesch\u00e4ft ma\u00dfgeblich durch einen Staatsvertrag beeinflusst wird, bringt das folgende Erfordernisse mit sich:<\/p>\n<ul>\n<li>Der konkrete Verfahrensablauf muss analysiert werden: Staatsvertr\u00e4ge zeichnen sich oft durch besonders langwierige Verfahren aus, umfassen sie doch 16 eigenst\u00e4ndige und gleichberechtigte Parteien. Erschwert wird das Verst\u00e4ndnis f\u00fcr Au\u00dfenstehende zus\u00e4tzlich durch vermeintlich undurchsichtige oder un\u00fcbliche Verfahrensabl\u00e4ufe, in welchen beispielsweise kleinere Arbeitsgruppen die inhaltliche Vorarbeit leisten.<\/li>\n<li>Die inhaltlichen Diskussionen zu den \u2013 mehr oder weniger detaillierten \u2013 \u201eLeitplanken\u201c eines Staatsvertrags m\u00fcssen w\u00e4hrend der Verhandlungen auf Ebene der Staatskanzleien eng begleitet werden. F\u00fcr inhaltliche \u00c4nderungen am Vertragstext selbst ist es im parlamentarischen Prozess zu sp\u00e4t.<\/li>\n<li>Der Stand der Ratifizierung in den Landtagen muss genau beobachtet werden. Je nach Ausgestaltung des Quorums kann hier substanzieller Zeitdruck entstehen \u2013 durch die Frist zur Ratifizierung selbst oder durch anstehende Landtagswahlen. Letztere k\u00f6nnen zudem zu neuen Mehrheiten f\u00fchren, was sich wiederum auf die Ratifizierung eines Staatsvertrages auswirken kann.<\/li>\n<li>Die Unterschrift und auch die Ratifizierung eines Staatsvertrages sind nicht \u201edas Ende vom Lied\u201c. Oft bietet die Umsetzung in zugeh\u00f6rige Landesgesetze viel Spielraum f\u00fcr die Landtage, oder im Staatsvertrag angelegte Gremien beschlie\u00dfen seine konkrete Implementierung. Damit bietet sich f\u00fcr Organisationen und Unternehmen zus\u00e4tzlicher Raum, ihre Interessen einzubringen.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Nicht vergessen zu abonnieren: <a tabindex=\"-1\" title=\"https:\/\/bernstein-group.com\/de\/newsletter\/expect-the-unexpected\/\" href=\"https:\/\/bernstein-group.com\/de\/newsletter\/expect-the-unexpected\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Expect the Unexpected \u2013 Der Newsletter der Bernstein Group<\/a><\/strong><\/p>\n<p><strong>Dieser Artikel hat Ihnen gefallen?<br \/>\nDann geben Sie uns gerne ein Feedback und liken oder teilen ihn via <a tabindex=\"-1\" title=\"https:\/\/twitter.com\/bernstein_group\" href=\"https:\/\/twitter.com\/bernstein_group\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Twitter <\/a>und <a tabindex=\"-1\" title=\"https:\/\/de.linkedin.com\/company\/bernstein-group\" href=\"https:\/\/de.linkedin.com\/company\/bernstein-group\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">LinkedIn<\/a>.<\/strong><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aktuell richten sich viele Blicke auf Sachsen-Anhalt: Ministerpr\u00e4sident Reiner Haseloff hat den Medienstaatsvertrag \u2013 und damit die Erh\u00f6hung des Rundfunkbeitrags \u2013 gestoppt, indem er den Gesetzesentwurf zur Ratifizierung zur\u00fcckgezogen hat. 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