{"id":2371,"date":"2020-06-02T14:30:12","date_gmt":"2020-06-02T12:30:12","guid":{"rendered":"https:\/\/bernstein-group.com\/?p=2371"},"modified":"2020-09-28T12:45:25","modified_gmt":"2020-09-28T10:45:25","slug":"regulierung-von-drohnen-wie-sich-eu-und-mitgliedstaaten-bei-der-gesetzgebung-an-die-hand-nehmen-koennen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bernstein-group.com\/de\/2020\/06\/02\/regulierung-von-drohnen-wie-sich-eu-und-mitgliedstaaten-bei-der-gesetzgebung-an-die-hand-nehmen-koennen\/","title":{"rendered":"Regulierung von Drohnen \u2013 Wie sich EU und Mitgliedstaaten bei der Gesetzgebung an die Hand nehmen k\u00f6nnen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Gemeinsam mit dem Hamburger Tech-Unternehmen <a href=\"https:\/\/www.wundermobility.com\/\">Wunder Mobility <\/a>ver\u00f6ffentlichen wir einen monatlichen Mobility-Policy-Newsletter. Im Fokus stehen alle Fragen rund ums Thema Mobility, Regulierung und Technologie. Auf unserem Blog ver\u00f6ffentlichen wir nun den neunten Artikel aus dem Newsletter:<\/strong><\/p>\n<p>Wer hat welche Kompetenz in Europa? Nicht immer ist eindeutig, wann die Kompetenz bei der Europ\u00e4ische Union (EU) und wann bei den Mitgliedstaaten liegt. Die Verkehrspolitik ist seit Jahrzehnten Aufgabe der EU und doch hat diese nicht die alleinige Gestaltungsmacht dar\u00fcber. W\u00e4hrend die EU grunds\u00e4tzlich ein transeurop\u00e4isches Verkehrsnetzwerk und eine nachhaltige Mobilit\u00e4t europaweit sicherstellen soll, geht dies nicht ohne die Mitarbeit der Mitgliedstaaten. Denn sobald von Seiten der EU ein Gesetz im Mobilit\u00e4tssektor verabschiedet wird, liegt die Notwendigkeit bei den Mitgliedstaaten, dieses in das eigene Recht umzusetzen. Die nationale und die europ\u00e4ische Ebene bedingen sich somit gegenseitig und k\u00f6nnen Verbesserungen und Anpassungen voneinander fordern. Denn auch wenn der Prozess meist kompliziert und umst\u00e4ndlich scheint, f\u00fchrt er letztlich zu einem Ergebnis, das nur durch den Input von beiden Ebenen und deren Zusammenspiel entstanden ist. Es ist deswegen notwendig, immer sowohl die europ\u00e4ische als auch die nationale Eben zu ber\u00fccksichtigen. Ein Beispiel hierf\u00fcr ist der Umgang mit Innovationen unbemannter Luftfahrt. Denn der Aktionsplan der Bundesregierung<a href=\"https:\/\/www.bmvi.de\/SharedDocs\/DE\/Anlage\/DG\/aktionsplan-drohnen.pdf?__blob=publicationFile\"> \u201eUnbemannte Luftfahrtsysteme und innovative Luftfahrtkonzepte\u201c<\/a>, der Anfang Mai vorgelegt wurde, folgt auf zwei EU-Verordnungen aus 2019.<\/p>\n<p><b>M\u00f6glichkeiten unbemannter Luftfahrt: Drohnen f\u00fcr kontaktlose Lieferungen?<\/b><\/p>\n<p>Die unbemannte Luftfahrt umfasst Drohnen und Flugtaxis, die auch auf dem deutschen Markt an Zuspruch gewinnen. Mit zwei gro\u00dfen Flugtaxi-Anbietern (Lilium und Volocopter) scheint es nicht mehr lange zu dauern, bis die ersten Helikopter von Berlin-Sch\u00f6nefeld nach Berlin-Mitte fliegen. Gleichzeitig f\u00fchrt die Freizeit-Nutzung von Drohnen dazu, dass diese bereits jetzt nicht mehr aus dem Alltag wegzudenken sind.<\/p>\n<p>Doch Drohnen besitzen weit mehr Vorteile als die M\u00f6glichkeit, Luftaufnahmen zu machen und spektakul\u00e4re Videos zu drehen: Mit einer professionellen Einf\u00fchrung von Drohnen wird es m\u00f6glich sein, die Verkehrslage aus der Ferne zu \u00fcberpr\u00fcfen, Vermessungen durchzuf\u00fchren und Produkte \u00fcber die Luft zu liefern. In Zeiten von Corona nimmt die medizinische Versorgung aktuell einen hohen Wert an und im gleichen Zuge gilt es, Abstand zu halten und Kontakte zu reduzieren. K\u00f6nnten Drohnen da nicht durch ihre M\u00f6glichkeit, kontaktlos Medizinprodukte zu liefern, ein L\u00f6sungsansatz sein?<\/p>\n<p>In Ruanda wird dies durch das US-amerikanische Startup<a href=\"https:\/\/flyzipline.com\/\"> Zipline<\/a> bereits in die Realit\u00e4t umgesetzt, um l\u00e4ndliche Regionen in Notf\u00e4llen schnell mit medizinischen Produkten zu versorgen. Dass ausgerechnet dieses Land gew\u00e4hlt wurde, liegt unter anderem an der dortigen Regulierung, die die Nutzung von Drohnen ohne gro\u00dfen Aufwand erlaubt. Da die Regierung gezielt technische Innovationen ins Land holen m\u00f6chte, d\u00fcrfen Drohnen dort mit einer einfachen Erlaubnis auch \u00fcber 500 Meter hoch fliegen und hochmotorisierte Drohnen k\u00f6nnen ohne eine Sondergenehmigung aufsteigen.<\/p>\n<p>In Europa sieht das hingegen anders aus: Hier machen aktuell noch Aspekte wie L\u00e4rmschutz, Flugsicherheit oder Privatsph\u00e4re einen Strich durch die Rechnung. In Deutschland ist die Nutzung von Drohnen ohne Sondergenehmigung deswegen nur erlaubt, wenn diese in Sichtweite bleiben. Alles dar\u00fcber hinaus erfordert eine separate Aufstiegserlaubnis, die meist kompliziert zu erhalten ist.Der Aktionsplan der Bundesregierung will nun einen rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmen f\u00fcr die Anwendung unbemannter Flugger\u00e4te schaffen und damit die Balance zwischen der F\u00f6rderung technischer Innovationen in der Luftfahrt einerseits und der Wahrung von Privatsph\u00e4re und L\u00e4rmschutz andererseits sicherstellen. Eine Initiative, die jedoch eben nicht allein auf den Innovationsdrang der Bundesregierung zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, sondern viel mehr auf die Gesetzeslage in der Europ\u00e4ischen Union \u2013 was dann von der deutschen Exekutive in deren Pr\u00e4sentation gerne einmal vergessen wird.<\/p>\n<p><b>Das Regelwerk hat seinen Ursprung auf Ebene der Europ\u00e4ischen Union<\/b><\/p>\n<p>Seit September 2018 findet die Rechtsetzung f\u00fcr s\u00e4mtlichen Betrieb unbemannter Flugger\u00e4te auf Ebene der EU statt, um europaweit einheitliche Anforderungen und Regeln zu setzen. Die zu dem Zeitpunkt verabschiedete sogenannte \u201eEASA-Grundverordnung\u201c definiert Regelungen \u00fcber alle Arten unbemannter Flugger\u00e4te, inklusive Drohnen. Im Juli 2019 sind zudem zwei delegierte Verordnungen (EU 2019\/945 und 2019\/947) in Kraft getreten, die nun zum 1. Juli in den Mitgliedsl\u00e4ndern in nationales Recht anzuwenden sind. Hierf\u00fcr wurde der Aktionsplan der Bundesregierung vorgelegt. Das Ziel der Ma\u00dfnahmen im Aktionsplan ist es, der Leitmarkt in Europa zu werden und gleichzeitig einen hohen Standard im Schutz personenbezogener Daten, der Privatsph\u00e4re und der Umwelt zu setzen. Doch w\u00e4hrend die Ma\u00dfnahmen als Folge auf die EU-Verordnungen aktuell in die \u00dcberarbeitung der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) einflie\u00dfen, m\u00f6chte Deutschland gleichzeitig ein Zeichen in Richtung EU setzen und die Vorreiterrolle innerhalb Europas einnehmen. Dies ist insbesondere in den Bereichen zum Schutz der Umwelt und der Privatsph\u00e4re m\u00f6glich, da diese nicht in der EASA-Verordnung aufgenommen sind und somit in der Kompetenz der Mitgliedstaaten liegen.<\/p>\n<p>Eine umgekehrte Beeinflussung der EU-Politik durch die Mitgliedstaaten ist also ebenfalls Alltag. Die Gesetzgebung und das Vorantreiben politischer Vorhaben beruht h\u00e4ufig auf Gegenseitigkeit. Es sind die EU-Verordnungen zu unbemannter Luftfahrt aus 2019, die den deutschen Gesetzgeber dazu auffordern, in diesem Bereich t\u00e4tig zu werden und seine eigenen Gesetze an die Innovationen und die aktuelle Technik anzupassen. Gleichzeitig ist es aber im zweiten Schritt das Bundesverkehrsministerium (BMVI) selbst, dass nun durch den Spielraum bei der Umsetzung der EU-Verordnungen wiederum Standards setzen m\u00f6chte. So wird Deutschland an der Entwicklung einer einheitlichen Flugtaxi-Zertifizierung bei der Agentur der EU f\u00fcr Flugsicherheit (EASA) mitarbeiten und zugleich die Erarbeitung von Anforderungen an Flugpl\u00e4tze auf EU-Ebene eng begleiten. EU und Mitgliedstaaten sollen sich dabei in der Entwicklung der entsprechenden Rahmenbedingungen gegenseitig befruchten und zu einer guten Weiterentwicklung f\u00fchren. Die zwar oft kompliziert erscheinende Gesetzeslage f\u00fchrt so letztlich dazu, dass durch den gegenseitigen Austausch und Anspruch die Umsetzung von Innovationen vorangetrieben wird und eine einheitliche Grundlage in ganz Europa entsteht.<\/p>\n<p>Denn mit einer ausgewogenen Gesetzeslage k\u00f6nnen Drohnen schlie\u00dflich dazu beitragen, in Notf\u00e4llen auszuhelfen oder in Alltagssituationen Aufgaben zu \u00fcbernehmen. Sie k\u00f6nnen dazu beitragen, kleine Lieferungen von der Stra\u00dfe zu nehmen und in der Luft zu verteilen oder Medizinprodukte auf direktem Wege von A nach B zu bringen. Schon lange nicht mehr besteht unser gesamtes Verkehrssystem nur aus Autos \u2013 Drohnen sind lediglich die n\u00e4chste Innovation, die unser Mobilit\u00e4tskonzept erg\u00e4nzen k\u00f6nnen und m\u00fcssen. Mit dem aktuellen Aktionsplan zeigt die Bundesregierung nun, dass sie die Vorteile von Drohnen verstanden hat, diese ausweiten und nutzen m\u00f6chte, und ist damit auf dem richtigen Weg. Wie die langfristige Einbindung in unser Verkehrskonzept jedoch aussehen wird, ist die Aufgabe von Politik und Wissenschaft gemeinsam. Es bleibt offen, wie die Gesetzgebung in Deutschland konkret lauten wird und ob diese eine kontaktlose Lieferung von Medikamenten eher hindert oder f\u00f6rdert.<\/p>\n<p><strong>Dieser Artikel hat Ihnen gefallen? <\/strong><strong><span id=\"ember10723\" class=\"ember-view\">Hier geht es zur Anmeldung f\u00fcr den Newsletter:\u00a0<\/span><a id=\"ember10727\" class=\"feed-shared-text-view__hyperlink ember-view\" tabindex=\"0\" href=\"https:\/\/www.wundermobility.com\/policybrief\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/www.wundermobility.com\/policybrief<\/a><\/strong><\/p>\n<p><strong>Geben Sie uns gerne auch ein Feedback und liken oder teilen ihn via <a href=\"https:\/\/twitter.com\/bernstein_group\">Twitter <\/a>und <a href=\"https:\/\/de.linkedin.com\/company\/bernstein-group\">LinkedIn<\/a>.<\/strong><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gemeinsam mit dem Hamburger Tech-Unternehmen Wunder Mobility ver\u00f6ffentlichen wir einen monatlichen Mobility-Policy-Newsletter. 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