Gemeinsam mit dem Hamburger Tech-Unternehmen Wunder Mobility veröffentlichen wir einen monatlichen Mobility-Policy-Newsletter. Im Fokus stehen alle Fragen rund ums Thema Mobility, Regulierung und Technologie. Auf unserem Blog veröffentlichen wir nun den nächsten Artikel aus dem Newsletter:

Als Grundlage für die Funktionalität und Effektivität innovativer Mobilitätsangebote spielen Daten eine zentrale Rolle. Entsprechend gezielt werden diese von den Unternehmen gesammelt und genutzt. Anhand der Daten lassen sich Angebote verbessern und zielgenauer aussteuern. Doch auch für Kommunen sind sie von großem Interesse: Nicht erst die Debatte um Mietwagen-Services und die häufige Frage, ob diese wirklich zu ihrem Standort zurückkehren, hat die Frage hervorgerufen, ob Unternehmen dazu gebracht werden können, mehr Daten zu teilen. Diese Debatte hat neuen Wind bekommen: Anlass ist der Vorschlag der Findungskommission, eine Regelung zur Bereitstellung von Mobilitätsdaten in der Novelle des Personenbeförderungsgesetz zu integrieren. Laut Eckpunktepapier sollen Mobilitätsanbieter demnach ihre Daten nach finnischem Beispiel für Kommunen und Dritte zur Verfügung stellen. Diese Forderung wirft jedoch viele Fragen und vor allem unterschiedliche Reaktionen bei allen Beteiligten auf.

Was impliziert das finnische Modell konkret? Hat mein Mobilitätsunternehmen dadurch nicht einen Nachteil? Handelt es sich um personenbezogene Daten? Unterliegen diese Daten einem Betriebsgeheimnis? Eine einheitliche Antwort gibt es hierauf (noch) nicht, denn diese hängt von dem jeweiligen Betroffenen und der letztendlich finalen Fassung der Novelle ab.

Zurverfügungstellen von Daten ist aktuell mit Kritik verbunden

Private Mobilitätsanbieter beispielsweise, die auf die Sammlung großer Datensätze für die Fortentwicklung ihres Produkts angewiesen sind, geben die von ihnen gesammelten Daten nur ungern ab, da sie fürchten den selbst erarbeiteten Vorteil und die direkte Zusammenarbeit mit dem Kunden aufgeben zu müssen. Öffentliche Mobilitätsanbieter wiederum, die bereits jetzt ihre Daten für die Zusammenarbeit mir Kommunen zugänglich machen müssen, müssen somit auch nicht um ihre Stellung im Wettbewerb bangen. Und Kommunen, die ihr Mobilitätskonzept stetig weiterentwickeln wollen und sollen, sind auf die Daten von Mobilitätsanbietern angewiesen und können nur auf Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit Fortschritte erreichen. Gleichzeitig können diese durch eine geregelte Datenabgabe Gewissheit darüber schaffen, inwiefern Mobilitätsanbieter wie Uber die Rückkehrpflicht tatsächlich missachten oder ob das ein unbegründeter Vorwurf ist. Und schließlich erwarten zudem die Verbraucher und Endkunden, die sich ein optimales, nachhaltiges und innovatives Mobilitätsangebot wünschen, gleichzeitig den umfassenden Schutz der eigenen Daten.

Wie kann also der Spagat zwischen Datenschutz einerseits und Nutzen der Daten andererseits gemeistert werden, ohne dabei eine Verzerrung des Marktes in Kauf nehmen zu müssen? Und wie können Unternehmen von einer Datenabgabe profitieren, ohne dabei das Gefühl zu haben, das Ruder aus der Hand geben zu müssen? Eine Möglichkeit ist das Modell aus Helsinki, an dem sich jetzt auch die deutsche Gesetzgebung orientiert.

Lässt sich das finnische Modell auf Deutschland übertragen?

Denn in Finnland müssen alle Beteiligten, egal ob öffentlicher Nahverkehr oder E-Scooter-Anbieter, ihren Beitrag zum ganzheitlich gedachten Mobility as a Service-Angebot von Kommunen und privaten Anbietern leisten. Alle Anbieter sind laut Gesetz dazu verpflichtet, ihre Daten zur Verfügung zu stellen, um durch das Zusammenfügen aller Daten ein optimales Mobilitätsangebot in der Stadt zu gewährleisten. Dies kann und soll zu einem fairen Wettbewerb verhelfen, indem beispielsweise Klarheit in der Diskussion um die Einhaltung der Rückkehrpflicht geschaffen werden kann.  Und nur so ist es laut finnischer Überzeugung möglich, das Mobilitätsversprechen des privaten PKWs auf andere Mobilitätsformen zu übertragen. Ein Ansatz, der auch in Deutschland bei Mobilitätsanbietern auf fruchtbaren Boden fallen kann, da auch diese den Anspruch verfolgen, langfristig eine Alternative zum privaten Auto zu schaffen.

Dennoch, der Weg dahin ist noch nicht vollends geebnet und muss vor allem noch durch viele Debatten und Dialoge zwischen Politik und Unternehmen gezäumt werden. Grundlegend ist dafür eine einheitliche Definition der Verpflichtungen und der Datenlage. Nur so kann auch für ein deutsches Modell eine einheitliche Antwort auf die anfangs genannten Fragen gefunden werden.

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